Glossar: Adressermittlung | Anschriftenermittlung

Adressermittlung | Anschriftenermittlung

Unter Adressermittlung versteht man die Erkundung einer privaten Wohnanschrift, den Aufenthaltsort oder die Adresse der Arbeitsstelle einer Person, die man aus „berechtigtem Interesse“ ausfindig machen möchte.

Die Anschriftenermittlung erfolgt in den häufigsten Fällen bei der Schuldnersuche oder bei nicht zustellbaren Rechnungen, Mahnungen oder Waren, die das Auffinden einer Person notwendig machen.

Selbst wenn eine Auskunftssperre existiert, kann diese bei belegbarem „berechtigten Interesse“ umgangen werden, zum Beispiel bei der Schuldnersuche oder bei Erbschaftsangelegenheiten.

Auskunftssperre und Übermittlungssperre beim Meldeamt

Gesuchte Personen können eine Auskunfts- und/oder Übermittlungssperre bei ihrer zuständigen Behörde beantragen, wenn ein schutzwürdiges Interesse besteht und sie dieses belegen können. Das schutzwürdige Interesse gilt immer, wenn z.B. Gefahr für die eigene Person oder Angehörige bestehen könnte, wenn die angeforderten Auskünfte übermittelt werden.

Bei einer Auskunftssperre wird ein Vermerk im Melderegister-Eintrag vorgenommen. Für den Fall, dass ein Dritter Auskunft über eine Person verlangt, wird geprüft, ob diese das Schutzinteresse gefährden würde. Wenn dies der Fall ist, werden keine Daten zur Person oder Anschrift erteilt. Die Übermittlungssperre kann unabhängig von der Auskunftssperre beantragt werden und regelt, dass keine Daten an Dritte, z.B. an Parteien oder Verlegern von Adressbüchern, weitergegeben werden dürfen.

Adressermittlung in Deutschland und Europa

In den meisten Ländern Europas gilt die Meldepflicht. In Deutschland zum Beispiel muss sich jeder Bürger beim Einwohnermeldeamt melden, sobald er in eine Stadt oder Gemeinde zieht. Kommt er diesem Gesetz nicht nach, so verstößt er gegen die Meldepflicht. In Deutschland gibt es über 5.000 Einwohnermeldeämter. Die Daten aller erfassten Personen werden im Melderegister gespeichert und werden von den Meldeämtern an Behörden und andere öffentliche Stellen übermittelt.

Bei der Adressermittlung können auch Privatpersonen eine Auskunft durch das Einwohnermeldeamt erhalten, soweit berechtigtes Interesse besteht. Die betroffenen Personen werden von der erweiterten Melderegister-Auskunft unverzüglich informiert und aufgefordert Ihre aktuelle Anschrift zu übermitteln. Die Namen der Anfragenden werden der angefragten Person ebenfalls mitgeteilt.

Die Art der Antragstellung auf Adress-Ermittlung, wie auch die Bearbeitungszeit variieren von Einwohnermeldeamt zu Einwohnermeldeamt. Die Meldestellen übernehmen keine Gewähr für die Angaben. Es hört sich sehr einfach an, doch eine Anschriftenermittlung kann auch in Deutschland oft sehr lange dauern, bzw. gar nicht möglich sein. Gründe dafür können sein, dass die gesuchte Person nicht auffindbar, unbekannt verzogen oder als vermisste Person geführt wird. Eine Ermittlung nach der angefragten Person bzw. die Anschriftenermittlung von Privatpersonen führt deshalb nicht immer zu einem erfolgreichen Ergebnis.

Seriöse Adressrecherche durch eine Detektei

Es gibt viele Firmen, die seriöse Adressermittlung und Personensuche anbieten. Inwieweit das jeweilige Unternehmen Ihrer offenen Forderung gerecht werden kann, müssen Sie selbst entscheiden, bzw. abwägen. Wenn es schnell gehen muss, kann Ihnen eine erfahrene Detektei mit einem internationalen Netzwerk bei der Adressermittlung kompetent und zuverlässig helfen. Diese verfügen meist über eine weitläufige Datenbank, die hilfreiche und notwendige Informationen enthält, was eine schnelle Ermittlung bzw. Suche nach einer neuen Adresse oder Anschrift erleichtert.
Ebenso sollten Sie auf die Erfolgsquote eines Unternehmens oder einer Detektei achten. Diese gibt Aufschluss darüber, wie hoch der Erfolg bei der Auffindung von unbekannten bzw. aktueller Adressen ist und wie realistisch Ihre Chancen stehen von eben dieser Detektei kompetent beraten zu werden.

Internationale Adressermittlung

In Ländern ohne Meldepflicht ist es für Privatpersonen fast unmöglich Anschriftenrecherchen erfolgreich durchzuführen. In den USA, in Portugal, Großbritannien und Australien beispielsweise muss der Bürger seine derzeitige Anschrift nicht mitteilen. Lediglich durch die Stromrechnung oder bei Wahlen erfolgt eine Legitimierung. Detekteien, die auf Anschriftenermittlungen spezialisiert sind, haben Zugriff auf verlässliche Quellen und Kontaktpersonen, um auch international schnell und zielorientiert zu agieren.

Adressermittlung bei untergetauchten Personen oder der Schuldnersuche

Viele Schuldner verschwinden einfach und verwischen bewusst ihr Spuren. Die bekannte Anschrift ist oftmals nicht mehr aktuell und die neue, zustellungsfähige Adresse soll nicht publik werden. Um eine erfolgreiche Adressermittlung im Auftrag der Gläubiger abzuwickeln, ermitteln ausgebildete Detektive effizient, damit die neue Anschrift des Schuldners in möglichst kurzer Zeit gefunden werden kann. Gerade im Wirtschaftssektor kommt es häufig zu Anfragen, vermisste oder untergetauchte Kunden und deren Adressen ausfindig zu machen. Als zertifizierte Wirtschaftsdetektei sind wir darauf spezialisiert, umgezogene Kunden einfach und schnell wiederfinden.

Wollen Sie eine Detektei mit der Adressermittlung beauftragen?

Bei Auftragserteilung müssen Sie glaubhaft darlegen können, dass es sich um ein berechtigtes Interesse zur Adressermittlung handelt. Ist dies der Fall, wird die Detektei die Anschriftenermittlung für Sie übernehmen und die Adressrecherchen, falls erforderlich, auch im Ausland fortsetzen.

Die Detektei Lentz und unsere erfahrenen Detektive haben sich im Laufe der Jahre auf das Auffinden von gesuchten oder verzogenen Personen im Privat- und Wirtschaftsbereich sowie auf Adressermittlung spezialisiert, was auch unsere hohe Erfolgsquote widerspiegelt. Gerne können Sie uns Ihren Fall als Anfrage übermitteln. Wir beraten Sie gerne unverbindlich hinsichtlich Ihres Anliegens oder übernehmen die Recherchen und Ermittlungen zur zielführenden Adressermittlung für Sie.



Über die Autorin: Susanne Weyel

Susanne Weyel

Die 26jährige Susanne Weyel ist nicht nur ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK, sondern auch geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) und Mitglied im IHK-Prüfungsausschuss. Sie gehört seit rund vier Jahren zu unserem Team und ist im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz und unterstützt das Team auch in der Mandantenbetreuung.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeDie Lentz Detektei ist mir fachlich sehr gut zur Seite gestanden, sie hat mich auch mit viel Einfühlungsvermögen bedient. Ich empfehle sie jederzeit weiter.
Oliver P., Leipzig
KundenstimmeSehr kompetent, zuverlässig und zielorientiert. Positiv auch, dass der Ansprech­partner ständig online erreichbar und über den aktuellen Sach­stand informiert war.
Dorothee S., Waiblingen
KundenstimmeNeben der kompetenten Vorab-Beratung, waren die vier Detektiv-Ermittler auch vor Gericht mit ihrer ruhigen und besonnenen Art den verbalen Attacken der Gegenseite immer einen Schritt voraus. Ich bin mehr als zufrieden und spreche ihr hiermit nochmals meinen Dank aus.
Elisabeth B., Dessau-Roßlau
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.