Was prüft der TÜV bei der Detektei Lentz?

Bild: tuev_logo

Immer wieder fragen Anrufer, was bedeutet das „TÜV geprüft“ bei einer Detektei? Als eine der ganz wenigen TÜV-geprüften Detekteien in Deutschland weist die Detektei Lentz dem TÜV jährlich einmal in mehrtägigen Überprüfungen (Audits) nach, dass sie als Detektei die weltweit anerkannten, höchsten Qualitätsstandards einhält. Erstmals im Jahr 2003 wurde die Detektei Lentz vom TÜV nach der strengen, europaweit gültigen Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001:2000 erfolgreich geprüft und zertifiziert.

Seit dem Jahr 2008 erfüllt die Detektei Lentz als erste und bislang einzige Detektei in Deutschland (Stand: 12/2008) sogar die weitergehenden Anforderungen der Qualitätsnorm DIN SPEC 33452 für ‚geprüfte, nachweisbare Qualität bei Privat- und Wirtschaftsermittlungen‘.

Qualitätsnorm DIN SPEC 33452 für ‚geprüfte, nachweisbare Qualität bei Privat- und Wirtschaftsermittlungen‘

Im Rahmen seiner Prüfung und Zertifizierung hält sich der TÜV grundsätzlich an die Rahmenbedingungen der weltweit gültigen und anerkannten Qualitätsnorm DIN SPEC 33452 für ‚geprüfte, nachweisbare Qualität bei Privat- und Wirtschaftsermittlungen‘. Hier hat jeder geprüfte und zertifizierte Betrieb aber innerhalb der Norm gewisse Ausgestaltungsmöglichkeiten innerhalb seines eigenen Qualitätsmanagementsystems (QM-System). Je nach dem, was ein Betrieb in dieses QM-System aufgenommen hat, werden diese aufgenommenen Unternehmensbereiche geprüft und – nach erfolgreicher Prüfung – zertifiziert. Diese Prüfung muss jährlich neu erfolgen, um die Qualitätsanforderungen kontinuierlich zu überwachen und zu verbessern.

Prüfungsbereiche der Detektei Lentz

Speziell bei der Detektei Lentz werden durch die neutralen und erfahrenen Auditoren (Prüfer) des TÜV folgende Bereiche (auszugsweise) Jahr für Jahr geprüft:

  • Die physische Existenz der beworbenen Niederlassungen
  • Das Vorhandensein der beworbenen Ausrüstung in Art und Menge
  • Der ausschließliche Einsatz ZAD geprüfter Detektive in ausschließlicher Festanstellung, bzw. künftig ZAD geprüfte Privatermittler (IHK-zertifiziert) aus Gründen der Qualitätssicherung im detektivischen Bereich
  • Der völlige Verzicht auf Subunternehmer im detektivischen Bereich.
  • Es wird geprüft, ob wirklich keine Subunternehmer im detektivischen Bereich eingesetzt werden.
  • Die Einhaltung der Verschwiegenheitsverpflichtungen von allen Mitarbeitern sowie die Tatsache, dass keine vorbestraften Mitarbeiter beschäftigt werden
  • Die Einhaltung aller sonstigen Qualitätsanforderungen, die in dem Qualitätsmanagement-System der Detektei Lentz festgelegt sind, z.B. Art, Beschaffenheit und Qualität der schriftlichen Berichte, schnelle Übermittlung der Berichte, Bilder und Videos noch während des laufenden Einsatzes, Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Mandanten, den Wahrheitsgehalt der Mandantenbefragung, nach der 95% aller Mandanten schriftlich erklärt haben mit der  Leistung der Detektei Lentz „vollumfänglich zufrieden“ gewesen zu sein. etc.

Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt aus den Bereichen, die jährlich in der Detektei durch den TÜV geprüft werden. Jede Prüfung erstreckt sich über mehrere Tage und wird jährlich wechselnd in verschiedenen Niederlassungen der Detektei durchgeführt.

Vorteile der Prüfung für den Mandanten

Durch die TÜV Zertifizierung ist für den Mandanten sichergestellt, dass alle Aufträge der Detektei Lentz nach den gleichen strengen – international gültigen – Qualitätsmaßstäben bearbeitet werden, nichts dem Zufall überlassen wird und jeder Mandant die optimale Leistung der Detektei Lentz erhält. Insbesondere garantiert dieses QM-System auch eine umfassende Betreuung nach der Auftragserledigung, damit wirklich keine Fragen unbeantwortet bleiben.

Behaupten können dies zwar viele, aber TÜV überprüft tatsächlich nachweisen nur die wenigsten!

Daher sollte bei einer Auftragsvergabe an eine Detektei generell auf das TÜV zertifiziert Logo geachtet werden – als unabhängiges und anerkanntes Qualitätsmerkmal. Es sollte nur den TÜV geprüften Detekteien das Vertrauen geschenkt werden. Bei  Zweifeln an der Echtheit des Zertifikates kann man sich an den zuständigen TÜV wenden. Innerhalb weniger Minuten weiß man dann, ob ein Unternehmen wirklich zertifiziert ist und für welchen Geltungsbereich das Unternehmen zertifiziert wurde.

Weitere interessante Informationen zu diesem Thema wie z.B. genauere Details zu der Frage, was bei der Detektei Lentz genau wie vom TÜV geprüft wird, sind nachzulesen auf unserer Website unter https://www.lentz-detektei.de/qualitaet/din-spec33452.

Über die Autorin: Frances R. Lentz

Frances R. Lentz

Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin – IHK. Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).

In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeBeobachtung bei Unterhalts­streitigkeiten: Bin sehr zufrieden, mit der sehr kompetenten Beratung und Bedienung von Anfang an bis zum Schluß. Sehr zu empfehlen. Ins­be­sondere die stichhaltigen und auf den Punkt gebrachten Berichte lobten auch meine Anwälte.
Wolf-Peter H., Köln
KundenstimmeWir sind höchst zufrieden. Die Ermittler haben sich der An­gelegen­heit mit einer hohen Präzision an­ge­nommen, die schnellen Wege gefunden und den Auftrag bravourös bearbeitet. Hoch­achtung und Respekt!
Günter K., Geschäftsführer, Hamburg
KundenstimmeIn einer komplexen arbeits­rechtlichen Aus­ein­ander­setzung mit einem von der Arbeit frei­gestellten Mit­arbeiter der zweiten Führungs­ebene haben wir die Detektei Lentz eingeschaltet. Die Detektive arbeiteten sehr rasch und ergebnis­orientiert, so dass die Angelegenheit letztlich sehr erfolgreich für uns abgeschlossen werden konnte. Wir empfehlen dieses Unter­nehmen gerne weiter!
Dr. Daniel T., München
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.