Krankmeldungen wieder deutlich angestiegen

Sowohl der Statistik des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) als auch einer Studie zufolge, stiegen 2011 die Krankheitsmeldungen in Deutschland wieder deutlich an. Für die Studie wertete die DAK insgesamt 2,4 Millionen Krankschreibungen aus und kam zu dem Ergebnis, dass 2011 der höchste Krankheitsstand seit 15 Jahren erreicht wurde.

Marcus Lentz, Geschäftsführer der Wirtschaftsdetektei Lentz, stellte parallel zu den steigenden Krankmeldungen auch eine steigende Nachfrage in der Detektei Lentz GmbH & Co. KG zu dem Thema “Lohnfortzahlung – was ist erlaubt?” fest. Das Thema Krankmeldungen zieht immer wieder die Diskussion der Gründe und Ursachen für die steigende Anzahl von Krankmeldungen nach sich:

Demographischer Wandel und Stressfaktor

Nach Aussage des DAK-Gesundheitsexperten Herbert Rebscher, spiegeln die gestiegenen Krankmeldungen bereits erste Anzeichen des demografischen Wandels wider, denn ältere Menschen sind seltener krank als jüngere, dafür aber deutlich länger.

Ein weiterer immer wichtiger werdender Aspekt des gestiegenen Krankheitsstandes ist laut der Studie der zunehmende Stressfaktor. Die Tatsache, dass die Arbeitnehmer zu wenig Anerkennung erfahren, wird ebenso als Stress empfunden wie der hohe Zeitdruck und eine hohe Arbeitsbelastung.

Das Herzinfarktrisiko wird hierdurch mehr als verdoppelt. Die psychischen Erkrankungen wiesen von 2010 auf 2011die höchste Steigerungsrate auf. Auf sie entfallen bereits 13,4 % der Fehltage.

Arbeitsmarktlage

Die Arbeitsmarktexperten führen die Entwicklung der Krankmeldungen dagegen insbesondere auf die aktuell gute konjunkturelle Lage zurück: Sie beobachten, dass in der Regel in Krisenzeiten der Krankenstand sinkt, da Beschäftigte sich dann oft aus Sorge um ihren Arbeitsplatz nur bei schwereren Erkrankungen arbeitsunfähig melden.

Hierin liegt dann sicherlich auch die Brisanz des Themas, nämlich zu entscheiden, ab wann eine Krankmeldung “gerechtfertigt” ist und ab wann anzunehmen ist, dass es sich um “Blaumachen” handelt. 

Lohnfortzahlungsbetrug

Es ist nicht zuletzt eine Frage der Loyalität und Solidarität unter den Mitarbeitern eines Unternehmens, die ihnen zugesagte Lohnfortzahlung nicht zu missbrauchen. Dem Mitarbeiter sollte aber auch bewusst  sein, dass Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall keineswegs ein Kavaliersdelikt ist, sondern dass diese Art von Betrug auch einen Straftatbestand darstellt und im Regelfall mit der fristlosen Kündigung, ohne Anspruch auf Abfindung o.ä., endet.

Letztendlich muss jeder Fall einzeln bewertet werden: Ein Mitarbeiter mit Bandscheibenvorfall kann sehr wohl ins Schwimmbad gehen und leichten Sport machen. Er darf aber sicher nicht schwere Lasten tragen, z.B. einen Umzug durchführen, oder sonstige körperliche Arbeiten verrichten. Mitarbeiter mit 39° Fieber hingegen sollten das Bett nicht verlassen, so dass schon der Schwimmbadbesuch ein Kündigungsgrund darstellen kann. Nach einschlägiger Rechtsprechung zahlreicher deutscher Arbeitsgerichte, haben kranke Mitarbeiter „alles zu unterlassen, was ihre Gesundung behindern oder verzögern könnte, wobei es nicht darauf ankommt, ob es tatsächlich im Einzelfall zu einer Behinderung, oder Verzögerung der Genesung gekommen ist.“

Bei den Anfragen bei der Detektei Lentz zu dem Thema Lohnfortzahlung ist es häufig so, dass krank geschriebene Mitarbeiter einer anderen Arbeitstätigkeit während ihrer Krankheit nachgehen, z.B. eigene Umzüge realisieren oder die Krankheit sogar für spontane Kurztrips nutzen. Jüngster Fall: Ein 31jähriger meldete sich freitags arbeitsunfähig krank mit ‚Fieber und Kopf- und Gliederschmerzen‘; war dann aber Samstag schon wieder so gesund, dass er in Hamburg einer Aufführung von Phil Collins‘ Musical ‚Tarzan‘ beiwohnen konnte und dabei keinerlei Krankheitszeichen zeigte.

Die Detektei Lentz bearbeitet deutschlandweit jährlich rund 400-500 derartige Aufträge. In ca. 90% der Fälle kann durch die Detektei Lentz ein Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall zweifelsfrei und gerichtsverwertbar bewiesen werden. In den meisten Fällen folgte eine fristlose Kündigung für den durch die Detektei überführten Mitarbeiter. Den Mandanten blieben so langwierige und kostspielige Arbeitsgerichtsprozesse und damit unter Umständen auch Imageschäden erspart.

Weitere interessante Informationen zu diesem Thema wie z.B. Recht auf Lohnfortzahlung, Pflichten des Arbeitnehmers bei Lohnfortzahlung, unerlaubte Tätigkeiten etc. finden Sie unter http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/lohnfortzahlungsbetrug auf unserer Website.

Über die Autorin: Frances R. Lentz

Frances R. Lentz

Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin – IHK. Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).

In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeIn einer komplexen arbeits­rechtlichen Aus­ein­ander­setzung mit einem von der Arbeit frei­gestellten Mit­arbeiter der zweiten Führungs­ebene haben wir die Detektei Lentz eingeschaltet. Die Detektive arbeiteten sehr rasch und ergebnis­orientiert, so dass die Angelegenheit letztlich sehr erfolgreich für uns abgeschlossen werden konnte. Wir empfehlen dieses Unter­nehmen gerne weiter!
Dr. Daniel T., München
KundenstimmeProfessionell, sehr fachkundig, geschickt, verlässlich, schnell - das sind die Attribute die uns nach drei­maliger, gewerblicher in Anspruch­nahme der Dienste der Detektei Lentz einfallen.
Christian E., Brüssel
KundenstimmeMeine Scheidung ist inzwischen abgeschlossen und ich möchte die Gelegenheit nutzen, hier noch eine entsprechende Bewertung abgeben. Durch die Recherche im Internet, bin ich auf die Lentz Detektei aufmerksam geworden. Durch die durchweg positiven Bewertungen habe ich mich für diese Detektei entschieden, um meiner damals getrennt lebenden Frau sowohl das Eheähnliche Verhältnis als auch die Schwarzarbeit nachzuweisen und wurde auch nicht enttäuscht. Es war konstruktive, positive und stets angenehme Atmosphäre, ein tolles Team und vor allem sehe ich in der Lentz Detektei eine sehr hohe Kompetenz. Ich bin mit allem zufrieden.)
Bernd-Rüdiger L., Bremen
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.