Änderung des Unterhaltsrechts sorgt für steigende Auftragslage

Die drohende Änderung des Unterhaltsrechts, insbesondere die darin verankerte Eigenverantwortung geschiedener Ehegatten für den eigenen Unterhalt selbst zu Sorgen und sich nicht nur auf die Unterhaltspflicht des Ex-Partners zu verlassen, sorgte im ersten Quartal 2007 für einen deutlichen Anstieg der Aufträge in diesem Bereich.
Gerade die klare Regelung der unterhaltsrechtlichen Rangfolge, sowie durch die ausdrückliche Regelung, dass nachehelicher Unterhalt beschränkt oder gänzlich versagt werden kann, wenn der Berechtigte mit einem neuen Partner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt, oder eigenes Einkommen verschweigt, führte wohl zu diesem signifikanten Anstieg der Aufträge in denen es um den rechtlich sauberen Nachweis einer "eheähnlichen Lebensgemeinschaft" des unterhaltsberechtigten Ex-Partners mit einem neuen Lebenspartner ging.
Zahlreiche mit unserem Unternehmen kooperierende Rechtsanwälte bestätigten uns, dass dieses Gesetz wohl auch weiterhin für volle Auftragsbücher bei den deutschen Detekteien führen dürfte, da die Beweispflicht im Zweifel bei dem Zahlungspflichtigen läge.
(Die Veröffentlichung dieses Beitrages stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung i.S.d. RBerG dar. Bitte befragen Sie im Einzelfall einen versierten Rechtsanwalt.)

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08.02.2012

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Zwei aktuelle Observationen unserer Detektei Raum Hamburg und im Raum Essen / Ruhrgebiet jeweils in Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall bzw. Arbeitszeitbetrug durch Außendienstmitarbeiter. Außerdem ist unser Spezialteam Lauschabwehr | Abhörschutz aktuell ebenfalls für zwei Firmen in Frankfurt am Main und München im Einsatz.


08.02.2012

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