Personenbezogene Daten dürfen nur dann abgefragt werden, wenn ein "berechtigtes Interesse" gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz vorliegt. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Auftraggeber signalisiert hat, dass er an einer Geschäftsanbahnung interessiert ist oder zivilrechtlicher Ansprüche (Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckung) durchgesetzt werden sollen, oder der Bericht der Detektei zur Durchsetzung arbeitsrechtlicher Sanktionen, z.B. Kündigung, oder etwa im Rahmen einer lfd. Unterhaltsstreitigkeit benötigt wird. Die entsprechenden Unterlagen müssen der Detektei vorgelegt werden, oder das "berechtigte Interesse" muss durch einen Anwalt gegenüber der Detektei anwaltlich versichert werden.
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Momentan observiert unsere Detektei im Gebiet Berlin mit drei Detektiven in einem Fall von Unterhaltsbetrug, sowie in Leipzig und in Düsseldorf in Fällen von Unterhaltsbetrug mit jeweils drei Detektiven. Außerdem sind drei unserer Detektive derzeit auf Mallorca im Einsatz.
08.02.2012
Für Sie im Einsatz:
Zwei aktuelle Observationen unserer Detektei Raum Hamburg und im Raum Essen / Ruhrgebiet jeweils in Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall bzw. Arbeitszeitbetrug durch Außendienstmitarbeiter. Außerdem ist unser Spezialteam Lauschabwehr | Abhörschutz aktuell ebenfalls für zwei Firmen in Frankfurt am Main und München im Einsatz.
08.02.2012










