Mit Unterhaltszahlungen wird nicht selten Missbrauch betrieben.
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Ex- Partner Ihnen beispilesweise sein Arbeitseinkommen verschweigt, dann wenden Sie sich an uns!
Viele Menschen zweifeln daran, ob sie tatsächlich noch zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sind. Fälle wie diese sind keine Seltenheit: der Ex-Partner verschweigt entweder das tatsächliche Arbeitseinkommen oder ein eheähnliches Verhältnis mit einem neuen Lebensgefährten, um sich weiterhin ungerechtfertigten Ehegattenunterhalt zu verschaffen. Der so hintergangene, ehemalige Partner hat nur wenige Möglichkeiten, einen eventuellen Missbrauch nachzuweisen.
Wir von der Detektei Lentz sind auf Observationen von Personen im In- und Ausland spezialisiert. Wir ermitteln im Umfeld Ihres Ex-Partners und decken die tatsächlichen Einkommens- und Lebensverhältnisse auf. Unsere Ermittlungsarbeit ist vor Gericht verwertbar, so dass Sie, falls sich Ihr Anfangsverdacht bestätigen sollte, die Unterhaltszahlungen kürzen oder sogar vollständig einstellen können.
Vertrauen Sie unserem TÜV-geprüften Qualitätsmanagement. Wir garantieren Ihnen eine umfangreiche Betreuung, die vertragsgerechte Bearbeitung Ihres Auftrages und keine bösen Überraschungen bei der Rechnung. Zufriedene Mandanten sind unser Ziel.
Die Zufriedenheit unserer Mandanten liegt uns besonders am Herzen. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen neben einer kompetenten und seriösen Ermittlungsarbeit einen hervorragenden Service. Unsere Mandantenbetreuung, die transparente Rechnungslegung und die punktgenaue Bearbeitung der Aufträge waren auch für die neutralen TÜV-Prüfer überzeugend, die der Detektei Lentz ein außerordentliches Qualitätsmanagement attestierten.
Über diesen Link erhalten Sie ausführliche Informationen: Wenn es um Unterhaltszahlungen geht, sind wir der richtige Ansprechpartner.









