Das generelle Verbot von Erfolgshonoraren für Rechtsanwälte verstößt gegen die Verfassung. Das hat im April 2007 das Bundesverfassungsgericht entschieden und vom Gesetzgeber eine diesbezügliche Neuregelung bis spätestens zum 30. Juni 2008 gefordert. Die bestehende Vorschrift verletze das Grundrecht der freien Berufsausübung, weil sie keine Ausnahmen zulasse, stellten die Richter fest. Anwälten müsste es möglich sein, sich nach Absprache mit dem Mandanten am Erfolg eines Verfahrens, also zum Beispiel an dem erstrittenen Betrag, prozentual zu beteiligen.
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08.02.2012
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Zwei aktuelle Observationen unserer Detektei Raum Hamburg und im Raum Essen / Ruhrgebiet jeweils in Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall bzw. Arbeitszeitbetrug durch Außendienstmitarbeiter. Außerdem ist unser Spezialteam Lauschabwehr | Abhörschutz aktuell ebenfalls für zwei Firmen in Frankfurt am Main und München im Einsatz.
08.02.2012










