Ein Außendienstmitarbeiter eines Lebensmittelgroß- handels im Stuttgarter Raum stand schon länger im Verdacht des Spesenbetruges. Im März 2008 schaltete die Geschäftsleitung dann unsere Detektei ein, um die Angelegenheit diskret zu überprüfen.
Drei unserer Detektive observierten den Außendienstmitarbeiter an insgesamt fünf Tagen und dokumentierten - ohne eine einzige Unterbrechung - sämtliche Fahrtstrecken und besuchten Firmen mit exakter Uhrzeit. Ebenso wurden Arbeitsbeginn und Feierabend lückenlos und minutiös dokumentiert.
Nach der Einreichung der darauffolgenden Spesenabrechnung stellte sich in nur einer Woche ein Unterschied von 11,25 Arbeitsstunden und 662 nicht gefahrenen Kilometern zu lasten unseres Mandanten heraus.
Dieser sprach die sofortige fristlose Kündigung des Außendienstmitarbeiters aus und forderte unsere Kosten als Kosten der notwendigen Beweisführung nach §91 ZPO zurück.
Vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg, als letzte Instanz, gab der Außendienstler dann an, seine Spesenabrechnung "aus dem Gedächtnis" heraus gemacht zu haben.
Ergebnis: Urteil der Vorinstanz bestätigt. Fristlose Kündigung bleibt bestehen. Detektivkosten müssen zu 80% übernommen werden.
Spesenbetrug - egal wie hoch - sei kein Kavaliersdelikt und rechtfertige in jedem Fall eine fristlose Kündigung, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Auch die Detektivkosten sah das Gericht für eine Woche Observation als angemessen an; lediglich die beinhaltete Mehrwertsteuer, welche unser Mandant mit eingefordert hatte, wurde vom Gericht nicht als Erstattungsfähig anerkannt, da unser Mandant als Gewerbetreibender ja vorsteuerabzugsberechtigt sei.
Service
Rufen Sie uns kostenfrei an:
Mo. bis Sa. von 9 bis 19 Uhr
Aus dem Ausland wählen Sie:
+49 (0) 69 13 38 99 88
Für Sie im Einsatz:
Momentan observiert unsere Detektei im Gebiet Berlin mit drei Detektiven in einem Fall von Unterhaltsbetrug, sowie in Leipzig und in Düsseldorf in Fällen von Unterhaltsbetrug mit jeweils drei Detektiven. Außerdem sind drei unserer Detektive derzeit auf Mallorca im Einsatz.
08.02.2012
Für Sie im Einsatz:
Zwei aktuelle Observationen unserer Detektei Raum Hamburg und im Raum Essen / Ruhrgebiet jeweils in Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall bzw. Arbeitszeitbetrug durch Außendienstmitarbeiter. Außerdem ist unser Spezialteam Lauschabwehr | Abhörschutz aktuell ebenfalls für zwei Firmen in Frankfurt am Main und München im Einsatz.
08.02.2012










