An insgesamt vier Tagen wurde die Ex-Frau unseres Auftraggebers im hessischen Bad Vilbel (Wetteraukreis) observiert. Zweck der Observation war die Prüfung ob der Anfangsverdacht einer Nebenbeschäftigung durch den detektivischen Einsatz Bestätigung findet. Die Ex-Frau gab im Gerichtsverfahren unter Eid an, nur für 15 Stunden wöchentlich in einer örtlichen Bäckerei zu arbeiten und ansonsten keinerlei Nebeneinkünfte zu haben. Ergänzend zu dem geringen Einkommen der Frau musste unser Mandant monatlich rund 700,00 € Unterhalt bezahlen.
Im Verlauf der Observation konnten drei unserer Detektive feststellen, dass die Ex-Frau zwar durchaus täglich Vormittags in der Bäckerei arbeitete, aber Nachmittags in einem örtlichen Schreibwarengeschäft erneut von 15:00 Uhr – 19:00 Uhr arbeitete und diese weiteren 20 Stunden wöchentlich nicht bei Gericht angab.
Die zuständige Familienrichterin sah es als erwiesen an, dass die Ex-Frau vor Gericht mehrfach wider besseres Wissen falsche Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen machte und der Unterhaltsanspruch daher komplett verwirkt sei. Auch – so erklärte die Familienrichterin in dem Beschluss – werde Sie prüfen inwieweit der Sachverhalt an die zuständige Staatsanwaltschaft im Hinblick auf eine mögliche strafrechtliche Relevanz weiterzuleiten sei.
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Momentan observiert unsere Detektei im Gebiet Berlin mit drei Detektiven in einem Fall von Unterhaltsbetrug, sowie in Leipzig und in Düsseldorf in Fällen von Unterhaltsbetrug mit jeweils drei Detektiven. Außerdem sind drei unserer Detektive derzeit auf Mallorca im Einsatz.
08.02.2012
Für Sie im Einsatz:
Zwei aktuelle Observationen unserer Detektei Raum Hamburg und im Raum Essen / Ruhrgebiet jeweils in Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall bzw. Arbeitszeitbetrug durch Außendienstmitarbeiter. Außerdem ist unser Spezialteam Lauschabwehr | Abhörschutz aktuell ebenfalls für zwei Firmen in Frankfurt am Main und München im Einsatz.
08.02.2012










