Fenstermonteur

Fenstermonteur ‚klaute‘ seinem Chef die Arbeit!

Der Geschäftsführer einer Glaserei und Fensterbaufirma mit rund 20 Mitarbeitern kontaktierte unsere Detektei München telefonisch. Nach eingehender Beratung durch einen unserer versierten Mandantenbetreuer unserer Detektei München wurde schließlich der Auftrag erteilt, einen schon seit mehreren Monaten unter Verdacht der Schwarzarbeit stehenden Monteur dieser Glaserei zu observieren (beobachten). Grundlage des Verdachts war die Tatsache, dass der verdächtige Mann immer – meist am Wochenende, manchmal aber auch abends nach Feierabend – Spezialwerkzeug aus der Firma auslieh. Zwar brachte der Mann das Werkzeug immer wieder mit, aber: Wofür benötigte der Mann so regelmäßig dieses Spezialwerkzeug?!?

Eine mobile Observationsgruppe unserer Detektei begann zeitnah mit der Observation (Beobachtung) des Mannes.

Die ersten beiden Tage passierte nichts Auffälliges. Am dritten Tag zeigte sich jedoch, dass der Verdacht unseres Mandanten nicht unbegründet war. Der Mann fuhr – direkt nach Feierabend – zu einer Baustelle in einem Neubaugebiet. Ein schmuckes Einfamilienhaus entstand hier. In diesem Haus, wurden gerade Fenster und Türen eingebaut und hier verschwand der Mann auch im Innern. Kurze Zeit später konnte erkannt werden, wie der Mann spezielle Dachflächenfenster mit einem anderen Mann – der sich später als der Bauherr herausstellte – einbaute.

Insgesamt vier Stunden dauerte diese Arbeit. Spätere Abgleiche mit den Kundendaten unseres Mandanten ergab, dass dieses Haus mit Fenstern zwar beliefert wurde, jedoch sollten die Fenster – aus Kostengründen – nicht eingebaut werden. Die Dachflächenfenster kaufte der Mann ganz und gar im Baumarkt, da diese dort günstiger angeboten wurden. Jedoch half unser Monteure beim Einbau aller Fenster – wie auftragsbegleitende Ermittlungen zweifelsfrei ergaben – aktiv mit und nicht nur bei den Dachflächenfenstern. An weiteren vier Observationstagen führte der nichts ahnende Mann unsere Detektive noch zu zwei anderen Baustellen. Auch hier lieferte unsere Mandantin, die Glaserei und Fensterbaufirma, nur das Material an, erhielt – aus Kostengründen – jedoch keinen Einbauauftrag. Dies wollte der jeweilige Bauherr selbst erledigen. In allen beiden Fällen wurden die Einbauarbeiten von unserer Zielperson, mit dem Werkzeug unseres Mandanten, nach Feierabend, bzw. am Samstag erledigt. Ein Verhalten, dass zum einen an Dreistigkeit kaum zu überbieten ist und zum anderen auch den eigenen Arbeitsplatz und die Arbeitsplätze der Kollegen massiv gefährdet.

Zeit darüber nachzudenken, wird der Monteur nun genug haben: Er erhielt direkt am Montag darauf die fristlose Kündigung persönlich bei Arbeitsbeginn ausgehändigt, musste die Firmenschlüssel und alles Werkzeug gleich abgeben und erhielt Hausverbot für das Betriebsgelände. Auch die Kosten unserer Detektei fordert unser Mandant nun nach §91 ZPO. als ‚Kosten der notwendigen Beweisführung‘ anwaltlich zurück.

Über den Autor: Patrick Davis

Patrick Davis

Der gebürtige 33jährige US-Amerikaner ist seit mehr als vier Jahren bei uns im Team und ZAD geprüfter Privatermittler – IHK und sowohl im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz, als auch teils in der Mandantenbetreuung. Herr Brown spricht muttersprachlich deutsch und amerikanisches Englisch, hat lange Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet und verbringt seine Freizeit gern im Freundeskreis und ist leidenschaftlicher Sportler.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeKompetent, zielstrebig, verlässlich und vor allen Dingen vertragstreu.
Dr. Werner G., München
KundenstimmeMitarbeiter­beobachtung wurde ohne Ein­schränkung zu unserer vollsten Zu­frieden­heit an vier Be­obachtungs­tagen durchgeführt. Aus der schriftlichen und der Bild­doku­men­tation wird deutlich, dass hier echte Profis tätig sind.
S. Mesner, Herne
KundenstimmeWir sind höchst zufrieden. Die Ermittler haben sich der An­gelegen­heit mit einer hohen Präzision an­ge­nommen, die schnellen Wege gefunden und den Auftrag bravourös bearbeitet. Hoch­achtung und Respekt!
Günter K., Geschäftsführer, Hamburg
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.