Fliesenleger nach Bypassoperation krankgeschrieben. Schwarzarbeit ging trotzdem…

Ein 52-jähriger Fliesenleger aus Nürnberg mit zwei Bypässen war seit drei Monaten arbeitsunfähig krank geschrieben. Dem Inhaber der Fliesenlegerei mit 8 Arbeitsplätzen, in der der Mann angestellt war, kam während der Krankschreibung zu Ohren, dass dieser schwarz arbeitete und für seine sorgfältige Arbeit von den schwarz bearbeiteten Kunden auch gelobt wurde. Er rief seinen vorgeblich kranken Fliesenleger zu Hause an und erhielt von dessen Ehefrau die Auskunft, dass es ihrem Mann im Moment schlecht ginge und er im Bett läge und schon bei geringsten Anstrengungen wie Treppen steigen, schnell erschöpfen würde.

Diese Angaben schienen unglaubhaft, deckten sich mit den Krankmeldungen und das Gegenteil war nicht zu beweisen. Deshalb beauftragte der Inhaber der Fliesenlegerei unsere Detektei Nürnberg mit der Beobachtung seines angeblich kranken Fliesenlegers.

Einige Tage später begann eine mobile Observationsgruppe unserer Detektei Nürnberg mit der Observation (Beobachtung). Bereits am ersten Morgen wurde der Fliesenleger von den drei Detektiven unserer Detektei Nürnberg erkannt, wie er um 06:27 Uhr in Arbeitsbekleidung sein Haus verließ. Er fuhr mit seinem Pkw zu einer wenige Straßen entfernten Garage, um dort 20 Pakete mit Fliesen und einige Säcke, in denen sich vermutlich Fliesenkleber, Fugenmasse o.ä. befand, in seinem Kombi einzuladen. Anschließend ging die Fahrt des Mannes knapp 30km. weiter, zu einem größeren Wohnhaus in einem Stadtteil von Schwabach.

Hier entlud der Mann – nach und nach – seinen Kombi und begann die Fliesen im Badezimmer und der Küche einer Erdgeschosswohnung zu verarbeiten. Anzeichen von körperlichem Unwohlsein und Erschöpfung?? Völlige Fehlanzeige! Der Mann arbeitete an drei von fünf Observationstagen jeweils über 8 Stunden und zeigte dabei keine ungewöhnlichen körperlichen Erschöpfungszustände. Im Gegenteil: Seine Arbeit wirkte professionell und auch abends beim Abräumen der Baustelle in Schwabach und dem Einladen seines PKW wirkten die Bewegungen immer noch flüssig, schnell und professionell.

Auftragsbegleitende Ermittlungen der drei eingesetzten Detektive unserer Detektei am Einsatzort in Schwabach ergaben, dass die fragliche Wohnung gerade komplett neu renoviert wurde und in den nächsten Wochen die neuen Mieter einziehen sollten. Ebenso konnte ermittelt werden, dass der fragliche Fliesenleger im Auftrag des Hausbesitzers in den letzten Wochen bereits weitere Arbeiten in diesem und einem weiteren Mietshaus des gleichen Besitzers durchgeführt hatte. Auch die übrigen Mieter bestätigten, dass der ‚ältere Mann hier in den letzten zwei Monaten schon öfters Fliesen gelegt und auch die Waschküche mit neuer Farbe gestrichen hat‘.

Das genügte dem Inhaber der Fliesenlegerei aus Nürnberg. Er ließ dem Fliesenleger über seine Anwälte die fristlose Kündigung wegen Lohnfortzahlungsbetruges zukommen und legte auch gleich eine Kopie der Rechnung unserer Detektei Nürnberg bei und erklärte, dass er diesen Betrag nach §91 ZPO. als Schadensersatz und ‚Kosten der notwendigen Beweisführung‘ von dem des Lohnfortzahlungsbetruges überführten Fliesenlegers zurück haben möchte.

Einige Wochen später kam dann der Showdown der zerstrittenen Parteien vor dem Arbeitsgericht. Der mittlerweile 53jährige Fliesenleger wollte die Kündigung keinesfalls akzeptieren. Jedoch scheiterte er vor dem Arbeitsgericht. Die Arbeitsrichter im Kammertermin erklärten die fristlose Kündigung für gerechtfertigt und wiesen die Kündigungsschutzklage des Fliesenlegers als unbegründet zurück. Ebenso erklärten Sie den Detektiv-Tätigkeitsbericht unserer Detektei vom Einsatzort in Schwabach als zulässiges Beweismittel und bestätigten die Rückerstattungspflicht der Kosten unserer Detektei durch den Fliesenleger. Allerdings sprachen die Arbeitsrichter dem herzkranken Fliesenleger ein wohlwollendes Arbeitszeugnis zu, um Ihm die Aussicht auf eine neue Beschäftigung nicht vollends zu verbauen, so die Richter in ihrer Begründung.

Über die Autorin: Shannon Schreuder

Shannon Schreuder

Shannon R. Schreuder, Jahrgang 1993, ist seit 2012 in unserem Team tätig. Die gelernte KFZ-Mechatronikerin absolvierte nach ihrem Fachabitur die Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin – IHK und verfügt über eine mehrjährige Observationserfahrung im In- und Ausland; darunter auch bei komplexen Einsätzen in Ghana, Japan, Neuseeland und den Vereinigten Staaten und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.) und geprüfte Qualitätsmanagementfachkraft – TÜV.
In ihrer Freizeit verbringt sie viel Zeit beim Wakeboarden und Motorradfahren mit ihrem Ehemann.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeIn einer augen­scheinlich aussichts­losen Situation, konnten die vier Detektive ein schier unglaubliches Ergebnis erzielen. Das wäre auch sechs Sterne Wert!!!!
Wilhelm R., Leipzig
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Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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