Geliebte muss Privatdetektiv der Ehefrau bezahlen!

Ein interessantes Urteil hat der oberste Gerichtshof von Österreich in Wien in diesen Tagen gefällt. Demnach muss die Geliebte eines verheirateten Ehemannes die Hälfte der Kosten für die Detektei (8.400,00 EUR Gesamtkosten) in Höhe von 4.200,00 EUR bezahlen, da die Detektei das Verhältnis der Geliebten zu dem Ehemann der Auftraggeberin habe nachweisen können und die Geliebte sich eines "Schuldhaften Eingriffs in das geschützte Rechtsgut Ehe" schuldig gemacht habe. (Az. 4Ob52/06k)

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Momentan observiert unsere Detektei im Gebiet Berlin mit drei Detektiven in einem Fall von Unterhaltsbetrug, sowie in Leipzig und in Düsseldorf in Fällen von Unterhaltsbetrug mit jeweils drei Detektiven. Außerdem sind drei unserer Detektive derzeit auf Mallorca im Einsatz.


08.02.2012

Für Sie im Einsatz:

Zwei aktuelle Observationen unserer Detektei Raum Hamburg und im Raum Essen / Ruhrgebiet jeweils in Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall bzw. Arbeitszeitbetrug durch Außendienstmitarbeiter. Außerdem ist unser Spezialteam Lauschabwehr | Abhörschutz aktuell ebenfalls für zwei Firmen in Frankfurt am Main und München im Einsatz.


08.02.2012

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