Detektive haben in Deutschland keine besonderen Befugnisse aus rechtlicher und gesetzlicher Hinsicht. Sie haben die Rechte, die jeder Mensch in der Bundesrepublik Deutschland besitzt - die sog. "Jedermannsrechte". Diese sind diejenigen Grundrechte des deutschen Grundgesetzes, die jedermann oder jedem zustehen oder die niemandem verwehrt oder entzogen werden können. Sie gelten für und schützen also zuerst alle Menschen (natürliche Personen), soweit diese sich auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland befinden (zum Teil wirken sie aber auch außerhalb der Bundesrepublik), unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Der geschützte Personenkreis ist aber weiter als der von Menschenrechten, da die Grundrechte des Grundgesetzes gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auch für deutsche (und auch EU-) „juristische Personen“ gelten, „soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind“. Der Gegenbegriff des Staatsrechts sind die Deutschenrechte oder Bürgerrechte, die nur Deutsche (und teilweise auch sonstige EU-Bürger) berechtigen oder schützen. Jedermannsrechte des Grundgesetzes findet man in den allgemeinen Grundrechten der Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3, 4, 5, 10, 13, 14, 16a, 17 GG und in den so genannten Justizgrundrechten der Art. 19 Abs. 4, 101, 102, 103, 104 GG.
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Momentan observiert unsere Detektei im Gebiet Berlin mit drei Detektiven in einem Fall von Unterhaltsbetrug, sowie in Leipzig und in Düsseldorf in Fällen von Unterhaltsbetrug mit jeweils drei Detektiven. Außerdem sind drei unserer Detektive derzeit auf Mallorca im Einsatz.
08.02.2012
Für Sie im Einsatz:
Zwei aktuelle Observationen unserer Detektei Raum Hamburg und im Raum Essen / Ruhrgebiet jeweils in Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall bzw. Arbeitszeitbetrug durch Außendienstmitarbeiter. Außerdem ist unser Spezialteam Lauschabwehr | Abhörschutz aktuell ebenfalls für zwei Firmen in Frankfurt am Main und München im Einsatz.
08.02.2012










