Eine Affäre der Ehefrau kann sie bei einer Trennung den kompletten Unterhaltsanspruch kosten. So urteilte jetzt das Oberlandesgericht Zweibrücken als letzte Instanz. (Az. 2 UF 102/08).
Der Ehemann hatte seiner Frau zuvor durch die Einschaltung einer Detektei das außereheliche Verhältnis zweifelsfrei nachgewiesen und auch die Identität des (ebenfalls verheirateten) Freundes seiner Frau benennen können.
Die Richter entschieden nun - analog zur Vorinstanz - dass ein außereheliches Verhältnis über einen längeren Zeitraum die Treuepflicht gegenüber dem Partner in der Ehe so schwer verletzt, dass dem betrogenen Partner nicht noch zusätzliche monatliche nacheheliche Unterhaltszahlungen für seine zukünftige Ex-Frau zugemutet werden können.
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08.02.2012
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08.02.2012










