Kein Unterhalt nach Affäre!

So urteilte jetzt das Oberlandesgericht Zweibrücken als letzte Instanz, analog zur Vorinstanz. Der Ehemann hatte seiner Frau zuvor durch die Einschaltung einer Detektei das außereheliche Verhältnis zweifelsfrei nachgewiesen und auch die identität des (ebenfalls verheirateten) Freundes seiner Frau in dem Detektiv-Tätigkeitsbericht benennen können. Die Richter entschieden nun, analog zur Vorinstanz, dass ein außereheliches Verhältnis über einen längeren Zeitraum die Treuepflicht gegenüber dem Partner in der Ehe so schwer verletzt, dass dem betrogenen Partner nicht auch noch zusätzliche monatliche nacheheliche Unterhaltszahlungen an seine künftige Ex-Frau zugemutet werden können. Wer die Treuepflicht in der Ehe nachhaltig verletzt, verwirkt seinen Unterhaltsanspruch komplett. (OLG-Zweibrücken, Az. 2 UF 102/08)

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Momentan observiert unsere Detektei im Gebiet Berlin mit drei Detektiven in einem Fall von Unterhaltsbetrug, sowie in Leipzig und in Düsseldorf in Fällen von Unterhaltsbetrug mit jeweils drei Detektiven. Außerdem sind drei unserer Detektive derzeit auf Mallorca im Einsatz.


08.02.2012

Für Sie im Einsatz:

Zwei aktuelle Observationen unserer Detektei Raum Hamburg und im Raum Essen / Ruhrgebiet jeweils in Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall bzw. Arbeitszeitbetrug durch Außendienstmitarbeiter. Außerdem ist unser Spezialteam Lauschabwehr | Abhörschutz aktuell ebenfalls für zwei Firmen in Frankfurt am Main und München im Einsatz.


08.02.2012

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