Private Post gehört nicht in die Frankiermaschine des Arbeitgebers. Wer dennoch seine private Post mit der Frankiermaschine seines Arbeitgebers frankiert, riskiert die fristlose Kündigung - so ein eindeutiges Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main. Dies gelte auch dann, wenn nur einzelne private Briefe frankiert worden wären. Die Einrede, dass der Mitarbeiter das Porto ja später seinem Arbeitgeber bezahlen wolle, gilt nicht.
Was sind schon 55 Cent für einen Brief, mag sich mancher Arbeitnehmer denken. Doch vor Gericht geht es nicht um die Höhe des Schadens, sondern um das "Erschleichen von Leistungen" und das ist ein Grund für eine fristlose Kündigung, so das Gericht weiter.
Durch den Einsatz von zwei Detektiven unseres Unternehmens konnte für unseren Auftraggeber nämlich nachgewiesen werden, dass mehrere Mitarbeiter private Post über dessen Frankiermaschine frei machten und versendeten.
Die Kosten unseres Einsatzes mussten im Übrigen die fristlos gefeuerten Mitarbeiter in voller Höhe übernehmen.
Service
Rufen Sie uns kostenfrei an:
Mo. bis Sa. von 9 bis 19 Uhr
Aus dem Ausland wählen Sie:
+49 (0) 69 13 38 99 88
Für Sie im Einsatz:
Momentan observiert unsere Detektei im Gebiet Berlin mit drei Detektiven in einem Fall von Unterhaltsbetrug, sowie in Leipzig und in Düsseldorf in Fällen von Unterhaltsbetrug mit jeweils drei Detektiven. Außerdem sind drei unserer Detektive derzeit auf Mallorca im Einsatz.
08.02.2012
Für Sie im Einsatz:
Zwei aktuelle Observationen unserer Detektei Raum Hamburg und im Raum Essen / Ruhrgebiet jeweils in Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall bzw. Arbeitszeitbetrug durch Außendienstmitarbeiter. Außerdem ist unser Spezialteam Lauschabwehr | Abhörschutz aktuell ebenfalls für zwei Firmen in Frankfurt am Main und München im Einsatz.
08.02.2012










