Überführter, zahlungsunwilliger Ex-Ehemann muss Detektivkosten zahlen!

Birgit M. hatte die Nase restlos voll. Ihr Ex wollte nicht zahlen. Er lebe von der Stütze, hatte er mitgeteilt. Dabei fuhr der Ex einen fast neuwertigen BMW. Dass er irgendwo angestellt sein könnte, das vermutete Birgit nicht. Dass er seinen Lebensunterhalt als Selbständiger verdiente, das hielt Birgit durchaus für möglich. Doch wie das beweisen? Birgit beauftragte eine Detektei. Die fand mit ihren Detektiven sehr schnell heraus, dass der Ex keinesfalls mittellos war und durchaus zahlen könne. Was der auch alsbald tat. Immerhin drohte Knast wegen des aufgedeckten Sozialhilfe-Betrugs. Doch Birgit wollte nicht nur ihren Unterhalt sondern auch das Detektiv-Honorar (ca. 3.500 €) wiederhaben - und klagte. Das OLG Zweibrücken gab ihr am Ende Recht. Die Richter verurteilten den überführten Exgatten dazu, das Detektiv-Honorar in voller Höhe zu bezahlen, da es eine "notwendige Aufwendung" zur Beweisführung gewesen sei, für die er aufzukommen habe. Einzige Bedingung: Die Kostenrechnung müsse die einzelnen Ermittlungshandlungen benennen und damit nachvollziehbar sein. Dies war hier der Fall.
OLG Zweibrücken, Az.: 6 WF 117/00

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Momentan observiert unsere Detektei im Gebiet Berlin mit drei Detektiven in einem Fall von Unterhaltsbetrug, sowie in Leipzig und in Düsseldorf in Fällen von Unterhaltsbetrug mit jeweils drei Detektiven. Außerdem sind drei unserer Detektive derzeit auf Mallorca im Einsatz.


17.05.2012

Für Sie im Einsatz:

Zwei aktuelle Observationen unserer Detektei Raum Hamburg und im Raum Essen / Ruhrgebiet jeweils in Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall bzw. Arbeitszeitbetrug durch Außendienstmitarbeiter. Außerdem ist unser Spezialteam Lauschabwehr | Abhörschutz aktuell ebenfalls für zwei Firmen in Frankfurt am Main und München im Einsatz.


17.05.2012

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