Unlauterer Wettbewerb bezeichnet ein sitten- und/oder wettbewerbswidriges Verhalten im Geschäftsverkehr. Dabei kann es sich z.B. um wirtschaftlichen Boykott, ruinöse Konkurrenz, vergleichende Werbung, wissentliche Falschwerbung und Verrat von Geschäftsgeheimnissen handeln. Diese Vergehen werden in der Regel zivil-/ oder strafrechtlich verfolgt. Verstöße gegen die Wettbewerbsregeln bewirken grundsätzlich Ansprüche auf Unterlassung und auf Schadensersatz. Sollten Sie den Verdacht haben, dass einer Ihrer Mitarbeiter oder Konkurrenten unlauteren Wettbewerb betreibt, so helfen Ihnen Detektive gerichtsverwertbare Beweise zu sammeln, um eine Unterlassung dieser Werbung durchzusetzen und die Kosten des Detektivs in den aller meisten Fällen zurück erstattet zu erhalten.
Service
Rufen Sie uns kostenfrei an:
Mo. bis Sa. von 9 bis 19 Uhr
Aus dem Ausland wählen Sie:
+49 (0) 69 13 38 99 88
Für Sie im Einsatz:
Momentan observiert unsere Detektei im Gebiet Berlin mit drei Detektiven in einem Fall von Unterhaltsbetrug, sowie in Leipzig und in Düsseldorf in Fällen von Unterhaltsbetrug mit jeweils drei Detektiven. Außerdem sind drei unserer Detektive derzeit auf Mallorca im Einsatz.
17.05.2012
Für Sie im Einsatz:
Zwei aktuelle Observationen unserer Detektei Raum Hamburg und im Raum Essen / Ruhrgebiet jeweils in Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall bzw. Arbeitszeitbetrug durch Außendienstmitarbeiter. Außerdem ist unser Spezialteam Lauschabwehr | Abhörschutz aktuell ebenfalls für zwei Firmen in Frankfurt am Main und München im Einsatz.
17.05.2012











