Drei unserer Detekive observierten bereits im Februar 2009 die Ex-Frau unseres Mandanten in Wolfsburg. Ziel der über zwei Wochen gehenden Observation war die regelmäßige Arbeitstätigkeit der Ex-Frau gerichtsverwertbar nachzuweisen, da die Dame vor Gericht immer angab, außer dem Unterhalt unseres Mandanten (900,00 €), Wohngeld und Kindergeld keine weiteren Einnahmequellen zu haben und daher zwingend auf den Unterhalt angewiesen sei, da Sie sonst ja Hartz IV beantragen müsse.
Die nun durchgeführte Observation über zwei Wochen durch drei Detektive in Wolfsburg unserer Detektei ergab nun ein völlig anderes Bild. So arbeitete die Dame Vormittags in einer Bäckerei | Konditorei als Verkäuferin, versorgte in der Mittagspause regelmäßig das gemeinsame Kind und ging dann Nachmittags wieder in einer Textilreinigung arbeiten. Beide Jobs, so stellte sich durch auftragsbegleitende Ermittlungen unserer Detektive heraus, liefen schon seit mindestens einem Jahr komplett "schwarz".
Unser Mandant stellte seine Unterhaltszahlungen nun komplett ein und erstattete seinerseits Strafanzeige wegen Betrug gegen seine Ex-Frau. Auch das Gericht entschied nun, dass die Ex-Frau den kompletten Unterhaltsanspruch verwirkt habe und übergab die Angelegenheit der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Prüfung.
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Momentan observiert unsere Detektei im Gebiet Berlin mit drei Detektiven in einem Fall von Unterhaltsbetrug, sowie in Leipzig und in Düsseldorf in Fällen von Unterhaltsbetrug mit jeweils drei Detektiven. Außerdem sind drei unserer Detektive derzeit auf Mallorca im Einsatz.
08.02.2012
Für Sie im Einsatz:
Zwei aktuelle Observationen unserer Detektei Raum Hamburg und im Raum Essen / Ruhrgebiet jeweils in Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall bzw. Arbeitszeitbetrug durch Außendienstmitarbeiter. Außerdem ist unser Spezialteam Lauschabwehr | Abhörschutz aktuell ebenfalls für zwei Firmen in Frankfurt am Main und München im Einsatz.
08.02.2012










