Vater bekommt Unterhalt für "Kuckuckskind" zurück

Ein Mann zahlte jahrelang Unterhalt für ein Kind, von welchem er glaubte der biologische Vater zu sein. Nachdem die Wahrheit ans Licht kam, verklagte der gehörnte Vater den tatsächlichen Erzeuger. Das Oberlandesgericht Schleswig urteilte nun (Az. 13 UF 157/05), dass der tatsächliche Vater dem gehörnten Vater den bislang geleisteten Unterhalt in voller Höhe zurück bezahlen muss. Dabei ist es egal, ob der Vater wusste, oder zumindest ahnen konnte, dass es sich um ein „Kuckuckskind“ handelte, oder ob er Umstände kannte, die für die Vaterschaft eines anderen Mannes sprachen, heißt es in dem jetzt veröffentlichten Urteil. Mit seiner rechtkräftigen Entscheidung änderte das OLG ein anderes Urteil des Amtsgerichts Itzehohe.

Damit ist jetzt klar festgestellt, dass ein Regressanspruch unabhängig vom Wissen um die Vaterschaft besteht. Insgesamt rechnete das OLG knapp 11.000,00 € zusammen, welche der biologische (tatsächliche) Vater nun dem gehörnten Vater zurück erstatten muss.

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08.02.2012

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Zwei aktuelle Observationen unserer Detektei Raum Hamburg und im Raum Essen / Ruhrgebiet jeweils in Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall bzw. Arbeitszeitbetrug durch Außendienstmitarbeiter. Außerdem ist unser Spezialteam Lauschabwehr | Abhörschutz aktuell ebenfalls für zwei Firmen in Frankfurt am Main und München im Einsatz.


08.02.2012

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