Wirtschaftskriminelle Handlungen sind laut einer Hermes-Studie für 86% der Unternehmen in Europa ein ernsthaftes Problem. Dies zeigt den enormen Handlungsbedarf der Verantwortlichen. Viele Unternehmen möchten verständlicherweise nicht, dass derartige Probleme an die "große Glocke" gehangen werden, sondern bevorzugen eine möglichst diskrete Lösung und Beweisführung. In diesen Fällen ist es ratsam, einen erfahrenen geprüften Detektiv (ZAD) einzuschalten.
Urteile deutscher Gerichte
Nachstehend haben wir einige Urteile deutscher Gerichte für Sie aufgeführt, welchen Sie entnehmen können, dass die Kosten für die Beauftragung eines Detektives unter bestimmten Voraussetzungen sowohl für Privatpersonen als auch für Firmen absetzbar bzw. erstattungsfähig sein können.
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Sie vermuten, dass in Ihrer Firma (z.B. im Lagerbereich) Waren außer Haus geschafft werden, können aber keine konkreten Beweise für diese Vermutung beschaffen, bzw. wissen nicht welcher oder welche Mitarbeiter dafür verantwortlich sind.
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Sie vermuten, dass einer Ihrer Mitarbeiter sich hat krankschreiben lassen obwohl keine Krankheit vorliegt. Evtl. um zuhause Renovierungsarbeiten durchzuführen oder einer anderen Arbeitstätigkeit "schwarz" nachzugehen, o.ä.
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Sie vermuten, dass einer Ihrer Mitarbeiter einer Nebenbeschäftigung nachgeht, obgleich dies in seinem Arbeitsvertrag verboten ist oder dass dieser Mitarbeiter eventuell auch für einen Ihrer direkten Mitbewerber zeitweise tätig ist.
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Sie vermuten, dass einer Ihrer Außendienstmitarbeiter Arbeitsstunden oder Kilometergeld geltend macht ohne die dafür erforderliche Arbeitsleistung tatsächlich erbracht zu haben.
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Sie vermuten, dass einer Ihrer direkten Mitbewerber gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt, sich dadurch unrechtmäßige Wettbewerbsvorteile verschafft und Sie dadurch evtl. Umsatzeinbußen haben.
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Sie vermuten, dass Ihre Telefonanlage und / oder Ihre Büroräume durch verdeckte Abhörgeräte "angezapft" sind und so dritte Personen unerlaubt Ihre Gespräche abhören können.
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Sie haben ein Firmenfahrzeug an einen Ihrer Mitarbeiter herausgegeben. Dieser verweigert nun, trotz Aufforderung, die Rückgabe an Sie. Eventuell ist der Nutzer gemeinsam mit dem Fahrzeug untergetaucht?!
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Sie suchen qualifiziertes Fachpersonal für eine neu zu besetzende Stelle in Ihrem Unternehmen in der mittleren oder gehobenen Führungsebene? Sie möchten sicher sein, dass alle Bewerber eingehend überprüft wurden und nur Bewerbungen bei Ihnen eingehen, die hinsichtlich Qualifikation, Leumund, Vorstrafen, Bonität und Wahrheitsgehalt des Lebenslaufes Ihren Ansprüchen genügen?
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Immer wieder tauchen Fälschungen Ihrer Produkte und Artikel auf dem europäischen Markt auf, die in der Qualität zwar bei weitem nicht mit Ihren Originalprodukten konkurrieren können, aber den Absatz der Originalprodukte am Markt behindern, Ihnen daher einen hohen Schaden verursachen und auch das Image Ihres Unternehmens und Ihrer Marke am Markt nachhaltig schädigen.
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Wie im Dienstleistungsgewerbe üblich, wird die erbrachte Leistung nach der dafür aufgewendeten Zeit abgerechnet. Im Detektivgewerbe ist es üblich, nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der einzelnen Detektiv-Sachbearbeiter und den gefahrenen Kilometern abzurechnen.
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Sie haben einen neuen Mieter, Vertragspartner oder Mitarbeiter und möchten, vor Abschluss des Vertrages wissen, ob dieser seinen finanziellen Verpflichtungen in der Vergangenheit zuverlässig und pünktlich nachgekommen ist und ob geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen?
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