News im November 2005

1. November 2005

Website der Detektei Lentz® ausgezeichnet

Im Oktober 2005 wurde unsere Website als eine der 6000 wichtigsten und besten deutschen Internet-Adressen 2006 ausgezeichnet.


1. November 2005

Fall von Betriebsspionage aufgeklärt

Durch umfangreiche Ermittlungen & Observationen von zeitweise gleichzeitig 6 Detektiv-Sachbearbeitern unseres Unternehmens über mehrere Wochen konnte ein größerer Fall von Betriebsspionage in einem Unternehmen im Großraum Würzburg erfolgreich aufgeklärt werden.


1. November 2005

Neues Imageprospekt

Ab 01. November 2005 liegt die vierte, überarbeitete Auflage unseres Imageprospektes für 2006 vor.


1. November 2005

Neue Auszubildende zum

Am 01. Oktober 2005 begannen zwei neue Mitarbeiter ihre Ausbildung zum geprüften Detektiv (ZAD) in unserem Unternehmen.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.