News im August 2007

1. August 2007

Eskalationsstufen der Rache – und die richtigen Gegenstrategien

In immer mehr Firmen, kommt es zu Mobbing an Vorgesetzten und zu Betriebsspionage. Gerade im Fall von Betriebsspionage ist spionieren oft billiger, als selbst zu forschen. Aber nicht jeder, der Unternehmensgeheimnisse verkauft, ist gleich ein professioneller Spion.


1. August 2007

Auch bei Nichteheleuten: Partner muss Detektivkosten zahlen

Auch bei einem Streit innerhalb einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können die Kosten für einen Detektiv als Prozesskosten erstattungsfähig sein. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Geklagt hatte ein Mann, dessen Partnerin einen neuen Lebensgefährten hatte, dies aber vor ihm geheim hielt. Nach dem Urteil ist für die Erstattung maßgeblich, ob die Ermittlungen der Detektei entweder für die erfolgreiche Klage oder die erfolgreiche Rechtsverteidigung eines Partners notwendig waren.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.