Anspruch auf Benennung des Auftraggebers bei heimlich angebrachtem GPS-Ortungsgerät…

Dem Besitzer eines KFZ, an dem von einer Detektei heimlich und ohne dessen Wissen ein GPS-Ortungsgerät angebracht wurde, welches von dem Besitzer entdeckt wurde, steht ein Anspruch auf Benennung des Auftraggebers dieser Maßnahme zu. Das Anbringen des Senders als solches, erfüllt jedoch keinen Straftatbestand und ist daher ohne strafrechtliche Konsequenz für die Detektei.Das Auskunftsverlangen des Klägers bezieht sich dabei auf die Vorbereitung und die Durchsetzung seines Rechts auf (vorbeugende) Unterlassung gegen einen – unbekannten – Dritten, nämlich den Auftraggeber der Detektei.Dies entschied das OLG-Koblenz am 30.05.2007 (Az. 1 U 1235/06)Das OLG-Koblenz hat damit auf die Berufung des Klägers das erstinstanzliche Urteil abgeändert und dem Auskunftsantrag stattgegeben.

Über die Autorin: Luise Schäfer

Luise Schäfer

Luise Schäfer ist seit sechs Jahren, nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung zur Examinierten Gesundheits- und Krankenpflegerin in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG als zwischenzeitlich ausgebildete ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa und ist auch in der Mandantenbetreuung aktiv tätig.

Frau Schäfer spricht neben deutsch und englisch fließend auch polnisch und ist in ihrer Freizeit begeisterte Motorradfahrerin.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeProfessionell, sehr fachkundig, geschickt, verlässlich, schnell - das sind die Attribute die uns nach drei­maliger, gewerblicher in Anspruch­nahme der Dienste der Detektei Lentz einfallen.
Christian E., Brüssel
KundenstimmeVon Anfang bis Ende sehr gute, kompetente und auch menschlich integre Behandlung und Unterstützung.
M. Grammig, 21337 Lüneburg
KundenstimmeFreundlich während der Telefon­gespräche, schnelle und kompetente Hilfe in unseren Firmen­belangen. Super Sache mit der WebAkte, dadurch wurde der Kommunikations­fluss optimiert und man konnte dem­ent­sprechend tag­gleich handeln, wenn er­forder­lich. Wir sind sehr zufrieden und sehr dankbar darüber uns für diese Detektei entschieden zu haben, denn hier waren wir in guten Händen.
Dr. Musa D., Düsseldorf
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.