Erfolgshonorare für Anwälte werden möglich
Das generelle Verbot von Erfolgshonoraren für Rechtsanwälte verstößt gegen die Verfassung. Das hat im April 2007 das Bundesverfassungsgericht entschieden und vom Gesetzgeber eine diesbezügliche Neuregelung bis spätestens zum 30. Juni 2008 gefordert. Die bestehende Vorschrift verletze das Grundrecht der freien Berufsausübung, weil sie keine Ausnahmen zulasse, stellten die Richter fest. Anwälten müsste es möglich sein, sich nach Absprache mit dem Mandanten am Erfolg eines Verfahrens, also zum Beispiel an dem erstrittenen Betrag, prozentual zu beteiligen.
Über die Autorin: Susanne Weyel
Die 26jährige Susanne Weyel ist nicht nur ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK, sondern auch geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) und Mitglied im IHK-Prüfungsausschuss. Sie gehört seit rund vier Jahren zu unserem Team und ist im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz und unterstützt das Team auch in der Mandantenbetreuung.
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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten
Merle W., Bergisch-Gladbach
Werner Klein, Berlin
K.H. Reichelt, Wolfsburg
Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:
Beratungsqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Auftragsbearbeitung | durchschn. Bewertung: 5 |
Ergebnisqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Tätigkeitsberichte | durchschn. Bewertung: 5 |
Transparenz | durchschn. Bewertung: 5 |
Vertragsgestaltung | durchschn. Bewertung: 5 |
Erreichbarkeit | durchschn. Bewertung: 4 |
Zuverlässigkeit | durchschn. Bewertung: 5 |
Gesamt | durchschn. Gesamtnote: 4,91 |