Änderung des Unterhaltsrechts sorgt für steigende Auftragslage
Die drohende Änderung des Unterhaltsrechts, insbesondere die darin verankerte Eigenverantwortung geschiedener Ehegatten für den eigenen Unterhalt selbst zu Sorgen und sich nicht nur auf die Unterhaltspflicht des Ex-Partners zu verlassen, sorgte im ersten Quartal 2007 für einen deutlichen Anstieg der Aufträge in diesem Bereich.
Gerade die klare Regelung der unterhaltsrechtlichen Rangfolge, sowie durch die ausdrückliche Regelung, dass nachehelicher Unterhalt beschränkt oder gänzlich versagt werden kann, wenn der Berechtigte mit einem neuen Partner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt, oder eigenes Einkommen verschweigt, führte wohl zu diesem signifikanten Anstieg der Aufträge in denen es um den rechtlich sauberen Nachweis einer ‚eheähnlichen Lebensgemeinschaft‘ des unterhaltsberechtigten Ex-Partners mit einem neuen Lebenspartner ging.
Zahlreiche mit unserem Unternehmen kooperierende Rechtsanwälte bestätigten uns, dass dieses Gesetz wohl auch weiterhin für volle Auftragsbücher bei den deutschen Detekteien führen dürfte, da die Beweispflicht im Zweifel bei dem Zahlungspflichtigen läge.
(Die Veröffentlichung dieses Beitrages stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung i.S.d. RBerG dar. Bitte befragen Sie im Einzelfall einen versierten Rechtsanwalt.)
Über den Autor: Patrick Davis
Der gebürtige 33jährige US-Amerikaner ist seit mehr als vier Jahren bei uns im Team und ZAD geprüfter Privatermittler – IHK und sowohl im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz, als auch teils in der Mandantenbetreuung. Herr Brown spricht muttersprachlich deutsch und amerikanisches Englisch, hat lange Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet und verbringt seine Freizeit gern im Freundeskreis und ist leidenschaftlicher Sportler.
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