Eheähnliches Verhältnis durch Detektive in Bad Kreuznach nachgewiesen…

Schon im April 2007 wandte sich ein Mann aus dem Großraum Mainz an uns mit dem Hinweis, dass seine Ex-Frau ganz erhebliche Unterhaltszuwendungen von ihm erhalten würde und dennoch in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben würde – dies vor Gericht jedoch standhaft bestritt. Dort gab sie an, eine eigene Wohnung zu bewohnen und nur manchmal bei ihrem Freund zu übernachten.

Eine andere – bereits im Jahr 2006 in dieser Angelegenheit tätige – Detektei konnte kein gerichtsverwertbares Ergebnis liefern. Durch unser TÜV-Zertifikat auf uns aufmerksam geworden, wandte sich der Mann nun an uns.

Im Zeitraum von April 2007 bis September 2007 wurde eines unserer Detektiv-Teams an insgesamt 16 Observationstagen immer wieder in dieser Angelegenheit tätig und konnten so nicht nur das eheähnliche Verhältnis der in Bad Kreuznach lebenden Ex-Frau unseres Auftraggebers zweifelsfrei nachweisen, sondern auch den Nachweis erbringen, dass diese von ihr noch immer – mit dem Ziel der ungerechtfertigten Unterhaltserschleichung – aufrecht erhaltene kleine Wohnung tatsächlich schon längst an den Sohn des neuen Lebensgefährten untervermietet hatte. Dieser tauchte jedoch weder auf Klingel- noch auf Briefkastenbeschilderung auf und vermied es auch standhaft, die Tür zu öffnen.

Dennoch konnten die drei Detektive in Bad Kreuznach unserer Detektei sämtliche Fakten soweit gerichtsverwertbar nachweisen, dass das zuständige Familiengericht im Februar 2008 unseren Auftraggeber nun von allen weiteren Unterhaltszahlungen frei sprach und das eheähnliche Verhältnis als erwiesen ansah. Unsere Kosten wird der Auftraggeber nun ebenfalls von seiner Ex-Frau einfordern.

Wieder einmal ein schönes Beispiel dafür, dass Detekteien mit gut ausgebildeten und geprüften Detektiven (ZAD) bei unklarer Rechtslage eine gute Investition sind.

Über die Autorin: Luise Schäfer

Luise Schäfer

Luise Schäfer ist seit sechs Jahren, nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung zur Examinierten Gesundheits- und Krankenpflegerin in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG als zwischenzeitlich ausgebildete ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa und ist auch in der Mandantenbetreuung aktiv tätig.

Frau Schäfer spricht neben deutsch und englisch fließend auch polnisch und ist in ihrer Freizeit begeisterte Motorradfahrerin.

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KundenstimmeSelten sieht man einen so derart guten Dienstleister, der sich mit Herz einsetzt. Sehr engagiert, professionell und mitfühlend und ist auch nach Abschluss für einen da. Kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen! Note 1*. Alles Gute
Jürgen Harms, Berlin
KundenstimmeArbeitnehmerbeobachtung, wegen vorgetäuschter Krankheit: Von der Terminvereinbarung, den Reaktionszeiten bis zum Ergebnis sind wir sehr zufrieden. Sehr professionelle und ergebnisorientierte Arbeit.
Bernd H., Konstanz
KundenstimmeBeobachtung bei Unterhalts­streitigkeiten: Bin sehr zufrieden, mit der sehr kompetenten Beratung und Bedienung von Anfang an bis zum Schluß. Sehr zu empfehlen. Ins­be­sondere die stichhaltigen und auf den Punkt gebrachten Berichte lobten auch meine Anwälte.
Wolf-Peter H., Köln
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Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
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Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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