News im Mai 2008

1. Mai 2008

Lohnfortzahlungsbetrug in Aschaffenburg aufgeklärt

Der Wirt eines gehobenen Gastronomiebetriebes in Aschaffenburg informierte unsere Detektei, dass eine seiner Mitarbeiterinnen immer wieder sporadisch wochenweise arbeitsunfähig erkrankte. Da die Krankmeldungen immer wieder von unterschiedlichen Ärzten erfolgten, zweifelte der Gastronom an der Krankheit.


1. Mai 2008

Eheähnliches Verhältnis in Brandenburg nachgewiesen

Schon vor über zwei Jahren war die Ex-Frau unseres Auftraggebers in ein gemeinsames Zwei-Familien-Haus mit dem neuen Freund eingezogen. Angeblich bewohnten beide jedoch getrennte Wohnungen und hatten auch getrennte Kassen. Soweit die Darstellung der Ex-Frau vor dem Familiengericht.


1. Mai 2008

Geschäftsführer in Köln observiert

Der Geschäftsführer einer großen Druckerei in Köln stand in Verdacht, Kunden- und Angebotsdaten an die Konkurrenz zu verkaufen.


1. Mai 2008

Beeindruckende Bilanz…

Sie geben Ihnen Sicherheit, beschaffen Ihnen die Beweise die Sie wirklich brauchen und sind auch vor Gericht als Zeugen für Sie da: Unsere Detektive.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.