News im September 2008

1. September 2008

Lohnfortzahlungsbetrug in Frankfurt nachgewiesen

Unser Mandant, eine mittelständige Bäckereikette aus dem Raum Frankfurt / Offenbach wandte sich im Mai diesen Jahres an unsere Frankfurter Niederlassung und bat um die Observation eines Mitarbeiters, welcher schon seit drei Wochen arbeitsunfähig erkrankt sei und auch in der Vergangenheit schon mehrfach wegen zahlreicher Krankheitstage auffällig wurde.


1. September 2008

Haft für

Der als „Privatdetektiv der Stars“ bekanntgewordene Anthony Pellicano (64) muss ins Gefängnis. Eine Jury in Los Angeles befand ihn krimineller Geschäfte in 77 Fällen für schuldig, berichtet die „Los Angeles Times“.


1. September 2008

Ex-Frau in Bad Vilbel (Wetterau) observiert!

An insgesamt vier Tagen wurde die Ex-Frau unseres Auftraggebers im hessischen Bad Vilbel (Wetteraukreis) observiert. Zweck der Observation war die Prüfung ob der Anfangsverdacht einer Nebenbeschäftigung durch den detektivischen Einsatz Bestätigung findet.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.