Schwerpunktthema: Detektiveinsatz bei Unterhaltszahlung?!?

Eines der Haupteinsatzgebiete unserer Detektei im 1. Quartal 2009 war – neben der Observation von Mitarbeitern bei Verdacht von Lohnfortzahlungsbetrug, unerlaubter Nebentätigkeit etc. – ist noch immer der Nachweis von eheähnlichen Verhältnissen zur Reduzierung oder Vermeidung von Trennungsunterhalt oder nachehelichem Unterhalt und der gerichtsverwertbare Nachweis von verschwiegenem Einkommen des unterhaltsberechtigten Partners im Privatbereich.
Gerade durch das neue Unterhaltsrecht stärkt die Position des zahlungspflichtigen Partners (in der Regel der Mann) erheblich. Generell ist zwar zuviel gezahlter Unterhalt nicht aufrechenbar (§394 Satz 1 BGB), jedoch kann etwas anderes ausnahmsweise gelten, wenn der Unterhaltsempfänger wusste, dass ihm der bezogene Unterhalt nicht (mehr) zusteht, z.B. weil er schon mit einem neuen Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt, weil er Arbeitseinkommen arglistig verschweigt, oder sonstige – unterhaltsrelevante – Einkommensquellen nicht unaufgefordert benannt hat.Nach einem letztinstanzlichen Beschluss des OLG Schleswig sind die Kosten für die Beauftragung eines Detektivs (zum Nachweis der Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs) dann als notwendig zu erachten, wenn die Ermittlungen aus der Sicht des Auftraggebers zur Erhärtung eines konkreten Verdachts erforderlich waren und sie prozessbezogen sind.
Das OLG Schleswig hat im Ergebnis Detektivkosten in Höhe von 60.726,54 EUR (!!!) gegen die beklagte geschiedene Ehefrau festgesetzt und diese zur Erstattung verurteilt. (OLG Schleswig, Urteil vom 26.05.2006, AZ: 15 WF 363/04).
Die vom Ehemann beauftragte Detektei ist in dem Prozess mit drei Detektiven als Zeuge aufgetreten. Die Aussagen der Detektive haben schließlich dazu geführt, dass die Ehefrau eine eheähnliche Beziehung zu einem anderen Mann zugegeben hat. Das Gericht sah folglich einen Unterhaltsanspruch der Ehefrau als komplett verwirkt an, der Unterhaltsanspruch wurde also abgelehnt.
Die Beklagte hatte sich zuvor beharrlich geweigert, das Bestehen einer neuen festen Beziehung zuzugeben. Das Gericht sah daher eine mehrwöchige Observation über sechs Wochen der Beklagten als erforderlich und verhältnismäßig an. Das OLG Schleswig hielt auch die Summe in Höhe von 60.726,54 EUR für angemessen und begründet wie folgt: Der volle Betrag ist von der Ehefrau zu erstatten. Ohne die Erkenntnisse des Detektivs hätte die Ehefrau höchstwahrscheinlich einen Unterhaltsanspruch in Höhe von mindestens 400,- EUR monatlich zugesprochen bekommen. Bei einer mehrjährigen Unterhaltsverpflichtung wäre wohl ein Gesamtbetrag in Höhe der Detektivkosten erreicht worden. Insofern seien die Kosten angemessen.
Dieses – beispielhafte – Urteil zeigt deutlich, dass geprüfte Detektive (ZAD) in Kombination mit Detekteien mit dem TÜV zertifiziert Logo ein hocheffizienter, leistungsfähiger Partner vor Gericht sind, um Ihr gutes Recht durchzusetzen.

Der hier geltend gemachte Honorarbetrag ist sicherlich in der Höhe eine absolute Ausnahme. Im Regelfall sind detektivische Einsätze von maximal einer Woche erforderlich, um eheähnliche Verhältnisse gerichtsverwertbar, lückenlos und professionell nachzuweisen.
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In Deutschland ist die Rechtsberatung durch das Rechtsdienstleistungsgesetz reglementiert, dass zum 01. Juli 2008 das bis dahin gültige Rechtsberatungsgesetz abgelöst hat. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen demnach nur bestimmte Personen vornehmen, nämlich im Wesentlichen Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälte. Andere Personen, wie beispielsweise Detekteien, dürfen keine rechtliche Beratung erteilen. Alle Angaben und Informationen auf unserer Website, inkl. aller Unterseiten und dieses Newsletters sind ausdrücklich nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

Über den Autor: Patrick Davis

Patrick Davis

Der gebürtige 33jährige US-Amerikaner ist seit mehr als vier Jahren bei uns im Team und ZAD geprüfter Privatermittler – IHK und sowohl im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz, als auch teils in der Mandantenbetreuung. Herr Brown spricht muttersprachlich deutsch und amerikanisches Englisch, hat lange Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet und verbringt seine Freizeit gern im Freundeskreis und ist leidenschaftlicher Sportler.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeEtwas Wartezeit. Sonst perfekt. Danke an meine immer für uns erreichbare Ansprech­partnerin Frau S., und das Team
Lieselotte M., Wien
KundenstimmeNeben der kompetenten Vorab-Beratung, waren die vier Detektiv-Ermittler auch vor Gericht mit ihrer ruhigen und besonnenen Art den verbalen Attacken der Gegenseite immer einen Schritt voraus. Ich bin mehr als zufrieden und spreche ihr hiermit nochmals meinen Dank aus.
Elisabeth B., Dessau-Roßlau
KundenstimmeWir sind höchst zufrieden. Die Ermittler haben sich der An­gelegen­heit mit einer hohen Präzision an­ge­nommen, die schnellen Wege gefunden und den Auftrag bravourös bearbeitet. Hoch­achtung und Respekt!
Günter K., Geschäftsführer, Hamburg
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.