News im März 2009

1. März 2009

Schwerpunkt: Schriftgutachten

Die Detektei Lentz® beschäftigt zur Schriftanalyse und zur Gutachtenerstellung zwei anerkannte Schriftsachverständige, mit unterschiedlichen Spezialgebieten. „Die Handschrift drückt immer etwas von der Persönlichkeit eines Menschen aus. Wer gegen vorgegebene Ordnung ist, schreibt bewusst ausgefranst. Wer selbstbewusst ist, schreibt so, wie nur er es lesen kann. Andererseits geben sich Menschen, die auf Harmonie angelegt sind, Mühe, leserlich zu schreiben.“


1. März 2009

Niederlassung Köln eröffnet

Mit Wirkung zum 01.02.2009 hat unsere neue Niederlassung in Köln, in unmittelbarer Nähe der Neumarkt-Galerie, in der Kölner City ihren Geschäftsbetrieb aufgenommen.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.