News im Oktober 2009

1. Oktober 2009

Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit

Der Arbeitgeber kann bei Verdacht einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, auf dessen Kosten eine Detektei engagieren und die Kosten – wenn sich der Verdacht des Lohnfortzahlungsbetruges durch den Einsatz der Detektei bestätigt – vom Arbeitnehmer vollständig zurück verlangen.Im vorliegenden Fall beauftragte der Arbeitgeber eine Detektei mit der Beobachtung seines Arbeitnehmers, da dieser Hinweise darauf hatte, dass der vorgeblich kranke Arbeitnehmer während der Nachtstunden mehrstündig Zeitungen mit seiner Ehefrau austragen sollte.


1. Oktober 2009

Außendienstmitarbeiter drei Tage betrunken

Der Geschäftsführer eines Zuliefererbetriebes aus dem gastronomischen Bereich im Raum München wandte sich im Juli an unsere Detektei mit der Bitte, einen seiner Außendienstmitarbeiter zu observieren. Dem Geschäftsführer lagen anonyme Hinweise vor, dass der Außendienstler seine dienstlichen Termine meist telefonisch abwickelte, anstatt persönlich zu den Wirten zu fahren und die eigentliche Arbeitszeit lieber in seiner Stammkneipe verbrachte.


1. Oktober 2009

Außendienstleiter gründete eigene Firma in Essen

Der Außendienstleiter | Serviceleiter eines mittelständigen Unternehmens für Klima-, und Kühlanlagenservices war mit seinem Arbeitsplatz, seinem Arbeitgeber und insbesondere seiner Bezahlung offenbar unzufrieden. Also begann er – auf den Namen seiner Lebensgefährtin – eine eigene Firma aufzuziehen und warb nach und nach Kunden von dort ab und betreute diese selbst nach Feierabend.


1. Oktober 2009

Detektive auf Wüstensafari

Zwei unserer Detektive erhielten im Juli dieses Jahres den Auftrag eine Reiseleiterin in Namibia zu überprüfen. Zu diesem Zweck wurden zwei Detektive, als Pärchen getarnt, zu einem 10tägigen „Safariurlaub“ geschickt. Ziel war es zu überprüfen, ob die Reiseleiterin alle vor Ort gebuchten Ausflüge etc. wirklich in voller Menge und Höhe mit dem in Hessen beheimateten Reiseveranstalter abrechnete.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.