News im Juni 2011

1. Juni 2011

Spritdiebstahl in Stuttgart durch Detektei Lentz® aufgeklärt!

Der Geschäftsführer eines Maschinenbau-unternehmens in Stuttgart wandte sich im April telefonisch an die Niederlassung in Stuttgart unserer Detektei. Er hatte einen Mitarbeiter in Verdacht,…


1. Juni 2011

Ermittlungen wegen Warendiebstahl und Schwarzarbeit in Maintal von den Wirtschaftsdetektiven der Detektei Lentz® erfolgreich abgeschlossen

Dem Steuerberater eines Baudekorationsbetriebes in Maintal bei Frankfurt fielen schon seit geraumer Zeit Ungereimtheiten im Warenzu- und abfluss in der Buchhaltung auf.


1. Juni 2011

Die Detektei Lentz® deckt Schwarzarbeit in Saarbrücken auf!

Ein mittelständisches Unternehmen in Saarbrücken hatte einen lang gehegten Verdacht. Einer der Mitarbeiter ließ sich in regelmäßigen Abständen zum Wochenende hin immer wieder krankschreiben.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.