Lohnfortzahlungsbetrug in in Bremen und Oldenburg aufgeklärt…

Lohnfortzahlungsbetrug in in Bremen und Oldenburg aufgeklärt…

Unsere Detektei für Bremen erhielt den Auftrag einen arbeitsunfähig krank geschriebenen Mitarbeiter einer Druckerei in Oldenburg zu beobachten. Hintergrund war die Tatsache, dass der in Oldenburg wohnhafte Mitarbeiter der insgesamt 8 Angestellte beschäftigenden Druckerei eine Woche Urlaub beantragt hatte, jedoch aufgrund hohen Arbeitsaufkommens diesen Urlaub nicht genehmigt bekam.

Zwei Wochen später, als der beantragte und nicht genehmigte Urlaub begonnen hätte, meldete sich der Mann aus Oldenburg telefonisch krank und erklärte, er habe sich am Wochenende eine schmerzhafte Zerrung beim Sport zugezogen und könne sich nicht schmerzfrei bewegen, wäre auch am Sonntag beim ärztlichen Notdienst gewesen und müsse erst heute zu seinem Hausarzt.

Am darauffolgenden Tag begann eine mobile Observationsgruppe unserer Detektei für Bremen und Umkreis mit der Observation (Beobachtung) des Mannes in Oldenburg. Hier zeigte sich schnell, dass der Mann alles andere als arbeitsunfähig krank war.

Der Mann fuhr nämlich früh morgens mit seinem privaten PKW von Oldenburg zu einer rund 8 km entfernt liegenden Schrebergartensiedlung und betätigte sich dort – gemeinsam mit seinem ältesten Sohn – als fleißiger Hausbauer. Eine – wie auftragsbegleitende Ermittlungen ergaben – am ersten Krankheitstag dort von einer Spedition angelieferte 3-4 mtr. große Gartenhütte wurde nämlich von Vater und Sohn gemeinsam aufgebaut. Gegen Nachmittag kam dann noch ein weiterer Mann hinzu. Auch hier staunte der Geschäftsführer der Druckerei nicht schlecht. Der Mann war ebenfalls einer seiner Mitarbeiter, der direkt nach Feierabend zu dem angeblich kranken Kollegen fuhr, d.h. den Mann deckte, und mit beim Aufbau der Gartenhütte half. Das Treiben konnte an zwei Observationstagen lückenlos auf rund 100 Fotos und mehreren Videosequenzen dokumentiert werden, ohne dass die Zielperson aus Oldenburg unserer Detektei Bremen irgendetwas von der permanenten Anwesenheit der drei Detektive unserer Detektei bemerkte.

Es kam was kommen musste. Der Mann erhielt wegen ‚Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall‘ die fristlose Kündigung und musste auch die Kosten unserer Detektei Bremen seinem ehemaligen Arbeitgeber zurück erstatten, wie das Arbeitsgericht bestätigte. ‚Die Einschaltung einer Detektei sei bei objektiver Betrachtung angemessen und notwendig gewesen und auch die Länge und Intensität der Beobachtung der drei Detektive in Oldenburg hätten sich auf das erforderliche Maß beschränkt, daher sind die Kosten in voller Höhe des Netto-Rechnungsbetrages der Detektei vom Arbeitnehmer zu erstatten‘, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

Der ebenfalls am Aufbau der Gartenhütte beteiligte Kollege, der die nun fristlos entlassene Zielperson unserer Detektei Bremen deckte, erhielt eine erhebliche Standpauke über Sozialmissbrauch und den Missbrauch der Lohnfortzahlung und unkollegiales Verhalten von seinem Chef, denn arbeitsrechtliche Konsequenzen konnten aus dem Verhalten dieses Mannes nicht gezogen werden, da er nur in seiner Freizeit einem – krankgeschriebenen – Kollegen geholfen hatte und es nun einmal keine rechtliche Verpflichtung gibt, seinen Kollegen der Missbrauch der Lohnfortzahlung betreibt, beim Chef zu melden. Eine rechtliche vielleicht nicht; eine moralische sicher schon und ob sich das Verhältnis zwischen dem Chef und diesem Mitarbeiter nochmals bessert, bleibt abzuwarten. Der Mann, so die Einschätzung der übrigen Kollegen der Druckerei, wäre sicherlich gut bedient, sich von selbst einen neuen Arbeitsplatz zu suchen.

Über den Autor: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache aktiv.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeEtwas Wartezeit. Sonst perfekt. Danke an meine immer für uns erreichbare Ansprech­partnerin Frau S., und das Team
Lieselotte M., Wien
KundenstimmeMeine Scheidung ist inzwischen abgeschlossen und ich möchte die Gelegenheit nutzen, hier noch eine entsprechende Bewertung abgeben. Durch die Recherche im Internet, bin ich auf die Lentz Detektei aufmerksam geworden. Durch die durchweg positiven Bewertungen habe ich mich für diese Detektei entschieden, um meiner damals getrennt lebenden Frau sowohl das Eheähnliche Verhältnis als auch die Schwarzarbeit nachzuweisen und wurde auch nicht enttäuscht. Es war konstruktive, positive und stets angenehme Atmosphäre, ein tolles Team und vor allem sehe ich in der Lentz Detektei eine sehr hohe Kompetenz. Ich bin mit allem zufrieden.)
Bernd-Rüdiger L., Bremen
KundenstimmeIch bin sehr zufrieden mit dem privatrechtlichen Beschattungs­ergebnis und der Art und Weise der Erledigung und kann dieses Unternehmen vorbehaltlos empfehlen.
Merle W., Bergisch-Gladbach
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.