Lohnfortzahlungsbetrug in München und Dachau nachgewiesen!

Lohnfortzahlungsbetrug in München und Dachau nachgewiesen!

Unsere Detektei München erhielt kurz nach Dienstbeginn unserer Telefonzentrale Montag morgens den Anruf eines aufgebrachten Geschäftsführers einer Werbeagentur. Einer seiner langjährigen Grafiker meldete sich nun schon die dritte Woche in Folge arbeitsunfähig krank. Der nun schon drei Wochen andauernden Krankmeldung war eine Abmahnung wegen nicht Einhaltung von Pausenzeiten vorausgegangen. Zwei Tage nach der Abmahnung begann die ‚Krankheit‘ des Grafikers. Der Geschäftsführer entschied sich, nach einer ausführlichen telefonischen Beratung mit einem Mandantenbetreuer unserer Detektei München dafür, den Mitarbeiter an zunächst drei Tagen observieren (beobachten) zu lassen. Hierfür wurde eine mobile Observationsgruppe am Wohnsitz des Mannes in Dachau eingesetzt, die dann auch tags darauf mit ihrer Tätigkeit begann.

Die drei eingesetzten Detektive der mobilen Observationsgruppe unserer Detektei am Einsatzort Dachau stellte schnell fest, dass der Mann alles andere als arbeitsunfähig krank war. Vielmehr unterhielt der Mann intensive Kontakte zu zwei anderen Werbeagenturen. Der einsatzleitende Detektiv hatte den Verdacht, dass die Zielperson unserer Detektei eventuell Bewerbungsgespräche dort wahrnahm. Jedoch passte nicht so ganz dazu, dass der Mann an beiden Tagen zweimal täglich bei diesen Werbeagenturen, immer nur für 30-45 Minuten war und dann wieder zurück nach Hause fuhr.

Unsere Detektive entschlossen sich daher, am dritten Einsatztag zu auftragsbegleitenden Ermittlungen. Unter einem sachlich, neutralen Vorwand – der auch einer Überprüfung zunächst standhielt – kontaktierten unsere Detektive die beiden anderen Werbeagenturen. Im Verlauf dieser Kontakte konnte ermittelt werden, dass unsere Zielperson seit etwa zwei Wochen für beide Agenturen als ‚Freelancer‘, d.h. als freier Mitarbeiter (Subunternehmer) von seinem Home-Office aus tätig war und lediglich immer nur für kurze Gespräche mit dem Auftraggeber in die jeweiligen, Auftrag gebenden Werbeagenturen fuhr.

Das war also der wahre Grund für die Krankheit. Der bei dem Auftraggeber unserer Detektei München beschäftigte Grafiker war dabei, sich selbstständig zu machen und hoffte offenbar, die schwierige Anfangszeit noch mit dem Gehalt im Rahmen der Lohnfortzahlung von dem Auftraggeber unserer Detektei München überbrücken zu können.

Auftragsbegleitende weitere Ermittlungen, an dem von dem Auftraggeber nun genehmigten vierten und fünften Observationstag, erhärteten diesen Vorwurf zunehmend und ergaben auch, dass unter der Anschrift in Dachau der Zielperson unserer Detektei München seit drei Wochen ein Gewerbe für ‚Grafik- und Webdesign‘ auf den Namen der Ehefrau angemeldet war. Besagte Ehefrau arbeitete jedoch in Vollzeit als OP-Krankenschwester in einer Klinik und war auch sonst fachlich überhaupt nicht für die angemeldete, gewerbliche Tätigkeit qualifiziert. Es konnte also davon ausgegangen werden, dass die Ehefrau hier nur als ‚Strohfrau‘ für den in Wahrheit gewerbetreibenden, krank geschriebenen Mitarbeiter der Auftraggeberfirma unserer Detektei München arbeitete.

Den Anwälten des Auftraggebers unserer Detektei reichten unsere Berichte und Fotos als Beweise völlig aus. Sie rieten unserem Auftraggeber dazu, den nun des Lohnfortzahlungsbetruges im Krankheitsfall überführten Mitarbeiter fristlos zu kündigen und fordern nun auch die entstandenen Detektivkosten unserer Detektei nach §91 ZPO. als ‚Kosten der notwendigen Beweisführung‘ zurück.

Ein teurer Spaß für die Zielperson aus Dachau unserer Detektei München, die zwischenzeitlich – außergerichtlich – in die Kündigung eingewilligt hat, da ihm ansonsten wohl auch eine Strafanzeige wegen Lohnfortzahlungsbetruges gedroht hätte.

Über den Autor: Daniel Martin Ortega

Daniel Martin Ortega

Der gebürtige Spanier ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), hat weltweite Einsatzerfahrung in praktisch jedem Kontinent gesammelt und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven. Er ist seit acht Jahren in unserem Team tätig. Zusätzlich ist der ehemalige KFZ-Mechaniker als interner Datenschutzbeauftragter (TÜV) ausgebildet und in der Mandantenbetreuung tätig. Er spricht neben Deutsch und Englisch auch muttersprachlich spanisch.

In seiner Freizeit ist der 38jährige viel auf dem Motorrad unterwegs und verbringt Zeit im Kreise seiner Familie in Deutschland und Spanien.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeIm Bereich Wirtschafts­kriminalität sicher eine der besten Detekteien deutschlandweit.
H.V., Frankfurt am Main
KundenstimmeGute, individuali­sierte Beratung. Hat mir wirklich weiter geholfen in meiner Sache. Jederzeit weiter­zu­empfehlen. Be­arbeitungs­zeit etwas länger als zunächst geschätzt.
Silke N., Hannover
KundenstimmeIch bin sehr zufrieden und fühlte mich gut aufgehoben und fair behandelt
Volker R., Heppenheim
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.