News im September 2011

1. September 2011

Tanken ohne Bezahlen, rechtfertig Einsatz von Detektiven

Wer an einer Tankstelle sein Auto betankt, ohne die Rechnung zu bezahlen, muss alle Kosten tragen,die dem Tankstellenpächter entstehen, um die Identität des Fahrers zu klären, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH.)


1. September 2011

Pauschaler Verdacht auf Unterschlagung rechtfertigt keine Videoüberwachung!

In den zwei zugrunde liegenden Verfahren, ging es um die Kündigung von Mitarbeitern im Ausschankeines Baden-Badener Hotels. In beiden Verfahren warf der Arbeitgeber den beiden gekündigtenArbeitnehmern vor, ausgeschenkte Biere und Getränke nicht ordnungsgemäß über die Kasseverbucht und abgerechnet zu haben.


1. September 2011

Abhörgeräte im Pflegeheim gefunden.

Das TÜV zertifiziert Spezialteam Lauschabwehr unserer Detektei erhielt im Juli 2011 den Auftrag ineinem Pflegeheim im Großraum Stuttgart nach dort verbauten Abhöranlagen zu suchen.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.