Abhörgeräte im Pflegeheim gefunden.

Abhörgeräte im Pflegeheim gefunden.

Das TÜV zertifiziert Spezialteam Lauschabwehr unserer Detektei erhielt im Juli 2011 den Auftrag ineinem Pflegeheim im Großraum Stuttgart nach dort verbauten Abhöranlagen zu suchen. Der neueGeschäftsführer vermutete – aufgrund von Informationsabfluss des Inhalts von vertraulichenGesprächen – dass derartige Gerätschaften eventuell verbaut sein könnten. Aufmerksam auf unsereDetektei wurde der Geschäftsführer auf Empfehlung seiner Anwälte und aufgrund der Tatsache, dassunser Spezialteam Lauschabwehr als einziges derartiges Team in Deutschland, vom TÜVfür die Durchführung von Einsätzen für Lauschabwehr und Abhörschutz nach der strengen, weltweitanerkannten Qualitätsrichtlinien der DIN SPEC 33452 für ‚geprüfte, nachweisbare Qualität bei Privat- und Wirtschaftsermittlungen‘ geprüft und zertifiziert ist.

Unser Spezialteam Lauschabwehr erhielt dann den Auftrag die komplette Etage derGeschäftsführung, inkl. aller Nebenräume und Besprechungsräumen professionell abzusuchen und –wurde fündig.

In dem Büro des Geschäftsführers selbst konnten zwei sog. ‚Bündelsender‘ und in einemBesprechungsraum ein sog. ’schlafender Sender‘, der sich selbsttätig automatisch bei akustischenWahrnehmungen aktivierte und alle gesprochenen Worte etc. über eine Distanz von ~1000mtr.glasklar übertragen konnte.

Da unser Auftraggeber unbedingt die Hintermänner überführen wollte, wurde beschlossen, dass zweider drei gefundenen Geräte unbrauchbar gemacht wurden – jedoch verbaut blieben.

Sodann legten sich drei Detektive unserer Detektei Sindelfingen ‚auf die Lauer‘ um zu schauen, werwohl kommen würde, um die Sender auszutauschen.

An den ersten vier Tagen passierte nichts.

Am fünften Tag konnte schließlich eine der Reinigungskräfte erkannt werden, die im Büro desGeschäftsführers putzte und gezielt die Glühbirne in der Schreibtischlampe des Geschäftsführersherausschraubte und austauschte. In dieser Glühbirne hatten unsere Techniker zuvor eine der beidenAbhörgeräte lokalisiert. Auch die in einer Steckdose verbaute und an das 220V Stromnetzangeschlossene zweite Wanze wurde von der Putzfrau professionell ausgetauscht.

Die Detektive unserer Detektei Stuttgart stellten die Frau unmittelbar beim Verlassen des Geschäftsgebäudesund fanden die unbrauchbaren Wanzen auch in ihrer Tasche.

Unser Auftraggeber schaltete dann unmittelbar die Polizei ein. Die daraufhin festgenommene undverhörte Putzfrau gestand, für den Einbau und den nun durchgeführten Austausch der Abhörgeräte eine kurze Einweisung von einem Mitbewerber – für den Sie ebenfalls putzte – unseres Auftraggebers erhalten zu haben und jeweils mit 2000 € in bar ‚bezahlt‘ worden zu sein.

Die Putzfrau verlor bei dem Reinigungsunternehmen, für das Sie arbeitete, zwischenzeitlich fristlosihren Job und gegen den Mitbewerber unseres Auftraggebers wird nun wegen Verdachtsdes ‚Ausspähen von Daten‘ u.a. durch die zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt.

Über den Autor: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache aktiv.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeProfessionell, sehr fachkundig, geschickt, verlässlich, schnell - das sind die Attribute die uns nach drei­maliger, gewerblicher in Anspruch­nahme der Dienste der Detektei Lentz einfallen.
Christian E., Brüssel
KundenstimmeMit unglaublichem Biss und dem Anspruch nicht verlieren zu wollen hat die Detektei Lentz von Anfang an einen roten Faden verfolgt, der schluss­endlich den Erfolg für uns gebracht hat.
K.H. Reichelt, Wolfsburg
KundenstimmeWir haben professionelle Hilfe bekommen und den Eindruck gewonnen, dass hier nicht nur der Verdienst für die Detektei im Vordergrund steht, sondern in erster Linie das Ergebnis für den Mandanten. Kommunikation, Transparenz und Ehrlichkeit sind sehr gut. Von Beginn an sehr angenehme und klare Kommunikation.
Harald K., A-5300 Hallwang
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.