Detektei Lentz erhält erneut TÜV Zertifikat

Mandantenzufriedenheit von über 93% bescheinigt

 Um für ihre anspruchsvollen Mandanten hohe Ergebnisse zu erzielen, hat die Wirtschaftsdetektei Lentz® bereits 2003 ein TÜV-zertifiziertes Qualitätsmanagement-System eingeführt. Mit diesem Qualitätsmanagement-System hat die Detektei Lentz® den neutralen Prüfern des TÜV nachgewiesen, dass sie alles unternimmt, um für ihre Mandanten den größtmöglichen Nutzen zu erzielen und gleichzeitig international anerkannte und gültige Qualitätsstandards einhält.

 Dazu gehören kompetente Beratung vor, während und auch nach der Auftragsbearbeitung, fach- und vor allen Dingen vereinbarungsgerechte Auftragsbearbeitung und faire, transparente Rechnungslegung, sowie der ausschießliche Einsatz fest angestellter und zweijährig ausgebildeter, geprüfter Detektive (ZAD). Auf den Einsatz oftmals nur unzureichend ausgebildeter Subunternehmer (freie Mitarbeiter), Aushilfen o.ä. im detektivischen Bereich wird bei der Detektei Lentz® schon seit rund einem Jahrzehnt verzichtet, um diese hohen Qualitätsstandards aufrecht erhalten zu können.

 Um diese qualitativ hochwertige Arbeit für die Mandanten konstant zu halten und zu sichern, lässt sich die Detektei Lentz® regelmäßig vom TÜV prüfen und erneuert ihr TÜV- zertifiziert kontinuierlich jährlich schon seit rund 10 Jahren.

 So erfüllt die Detektei Lentz® seit dem Jahr 2008 als seinerzeit erste Detektei in ganz Deutschland auch die weitergehenden Qualitätsvoraussetzungen für die neue DIN SPEC 33452 für ‚geprüfte, nachweisbare Qualität bei Privat- und Wirtschaftsermittlungen‘.

 Damit wurde sichergestellt, dass die Detektei Lentz® alle Aufträge nach den gleichen strengen Qualitätsmaßstäben bearbeitet; wirklich nichts zum Zufall überlassen wird. Insbesondere garantiert dieses QM-System auch eine umfassende Betreuung nach der Auftragserledigung, damit wirklich keine Fragen unbeantwortet bleiben. Der Service für die Mandanten hört nicht mit der Rechnungsübergabe auf. Die Detektei Lentz® betreut ihre Mandanten bis zur endgültigen Lösung ihres Problems, welches der Beauftragung zugrunde lag.

 Die erneute und aktuellste Prüfung (Audit) fand durch Prüfer des TÜV im Zeitraum vom 01.12.2011 bis 16.12.2011 in den Niederlassungen der Lentz GmbH & Co. Detektive KG | Lentz & Co. GmbH in Frankfurt am Main und in Hanau statt.

 Geprüft wurde die Funktionalität des Qualitätsmanagement-Systems der Detektei Lentz® Detektei Lentz®, die Konformität der Arbeitsabläufe, sowie die Einhaltung der zutreffenden Forderungen von Gesetzen und behördlichen Vorschriften und übergeordneter Dokumente: hierzu zählen u.a. das Einhalten der Datenschutzrichtlinien, der völlige Verzicht auf oftmals unqualifizierte Subunternehmer bzw. Aushilfen und der ausschließliche Einsatz fest in der Detektei Lentz® angestellter geprüfter Detektive (ZAD) sowie der Nachweis qualifizierter Techniker und Elektroniker im Bereich Lauschabwehr und Abhörschutz. Im Rahmen dessen wurde einer der fest angestellten Detektiv der Detektei Lentz® zum internen Datenschutzbeauftragten nach BDSG weitergebildet, was ebenfalls Prüfungsgegenstand der letzten Zertifizierung war und aufgrund der Betriebsgröße der Detektei Lentz Gruppe® vom TÜV gefordert wurde.

 Das aktuellste Audit bescheinigte der Detektei Lentz®, dass sie ein effektives Qualitätsmanagement-System in ihrer Detektei einsetzt und die Anforderungen der international gültigen Qualitätsnorm DIN SPEC 33452 für ‚geprüfte, nachweisbare Qualität bei Privat- und Wirtschaftsermittlungen‘ für die Bereiche des erneut ausgestellten Zertifikates

 Ermittlungen + Beobachtungen
 Durchführung von Lauschabwehr + Abhörschutz

 

 absolut vollständig erfüllt und angemessen aufrecht erhält.

Zudem wurde der Bereich Mandantenzufriedenheit der Detektei Lentz® im Auditbericht des TÜV mit ’sehr gut‘ ausgezeichnet, da im Jahr 2011 über 93% der Mandanten der Detektei Lentz in einer nachweisbaren Mandantenbefragung die Leistungen der Detektei Lentz® als ’sehr empfehlenswert‘ beurteilten.

 Als Fazit bleibt festzuhalten, dass der Detektei Lentz® dieses Jahr erneut, wie auch schon in den Vorjahren, bescheinigt wurde, dass sie eine sehr gute technische und personelle Infrastruktur vorhält, ein gleichbleibend hohes Ausbildungsniveau aller ihrer fest angestellten Detektive und Techniker aufweist und sowohl in den Bereichen Ermittlungen und Beobachtungen als auch in den Bereichen Lauschabwehr und Abhörschutz höchste Qualitätsstandards mit internationaler Anerkennung nach DIN SPEC 33452 für ‚geprüfte, nachweisbare Qualität bei Privat- und Wirtschaftsermittlungen‘ konsequent und durchgängig einhält.

 Damit dürfte, so die Einschätzung neutraler Beobachter, die Detektei Lentz Gruppe® wohl zu den besten Detekteien in Deutschland gehören und (Stand: 01/2012) als bislang einzige Detektei auch im Bereich ‚Lauschabwehr + Abhörschutz‘ TÜV zertifiziert sein.

 Sie wünschen weitere Informationen zu diesem Thema?? Lesen Sie direkt weiter unter: https://www.lentz-detektei.de/qualitaet/din-spec33452

Über die Autorin: Susanne Weyel

Susanne Weyel

Die 26jährige Susanne Weyel ist nicht nur ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK, sondern auch geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) und Mitglied im IHK-Prüfungsausschuss. Sie gehört seit rund vier Jahren zu unserem Team und ist im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz und unterstützt das Team auch in der Mandantenbetreuung.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeDie Lentz Detektei ist sehr kompetent und arbeitet effizient. Das Detektivbüro ist sehr zu empfehlen.
Jesko Luciano, 60329 Frankfurt am Main
KundenstimmeDas gesamte Team hinterließ schon bei der Auftrags­bearbeitung einen sehr guten Eindruck. Auch vor dem Arbeits­gericht ließen sich die vier Detektive vom gegnerischen Anwalt nicht ins Boxhorn jagen und nicht verunsichern. Absolut empfehlenswert!
Lars K., Aachen
KundenstimmeIch bin sehr zufrieden und fühlte mich gut aufgehoben und fair behandelt
Volker R., Heppenheim
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.