Betrug ist kein Spaß!Betrug ist kein Spaß!

Der 39-jährige Familienvater aus Ingolstadt fehlte im Schnitt 4-6 Wochen im Jahr mit Krankmeldungen. Gerne während der Ferien, wo in der Firma immer – aufgrund der Urlaubszeit – viel zu tun war.

Unsere Detektei wurde beauftragt, diesen Mann während seiner aktuellen Krankmeldung zu observieren (beobachten).

Die mobile Observationsgruppe unserer Detektei stand in Ingolstadt schon wenige Tage später früh morgens vor der Wohnadresse, einem hübschen Einfamilienhaus mit Garage, des vorgeblich kranken Mitarbeiters unserer Auftraggeberfirma in Neustadt.

Erst am späten Nachmittag des ersten Einsatztages kam Bewegung auf. Die 39-jährige Zielperson unserer Detektei verließ ihr Haus, öffnete die Garage, stieg in den darin geparkten Mercedes-Benz SLK und startete die Fahrt.

Die führte rund 20km. weiter nach Neuburg in ein Industriegebiet und hier zu einer Spedition, auf deren Gelände die Zielperson unserer Detektei auffuhr und kurze Zeit später den Bürokomplex betrat.

Rund 30min. später kam der 39-jährige Familienvater wieder aus dem Firmengebäude heraus, stieg in einen Firmen-LKW, startete die Fahrt und belieferte mehrere Händler mit seiner Ladung. Die Auslieferungstour ging bis gegen 23:30 Uhr.

Der zuständige Mandantenbetreuer unserer Detektei informierte den Mandanten unserer Detektei für Ingolstadt noch am gleichen Abend telefonisch. Es wurde vereinbart, dass die Observation an zwei weiteren Tagen durchgeführt werden sollte, um die Angelegenheit für das Arbeitsgericht wirklich ‚wasserdicht‘ zu bekommen und ein einmaliges Fehlverhalten des immerhin dreifachen Familienvaters ausschließen zu können.

Jedoch brachten auch die anderen beiden Observationstage keine Entlastung für die Zielperson unserer Detektei. In Ingolstadt ging die Fahrt immer gegen Abend los; wieder zu besagter Spedition in Neuburg. Von dort aus erledigte der vorgeblich kranke Mann seine Arbeit immer bis circa 23:30 Uhr. Täglich 7 Arbeitsstunden kamen so zusammen. Auftragsbegleitende Ermittlungen ergaben, dass die Spedition, für die der 39-jährige Familienvater während seiner Krankschreibung arbeitete, einem Kumpel aus dem örtlichen Fußballverein gehörte, in dem auch unsere Zielperson aktives Mitglied war.

Der Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall war nun durch die mobile Observationsgruppe unserer Detektei am Einsatzort Ingolstadt nachgewiesen. Es kam was kommen musste: Der Familienvater wurde fristlos entlassen. Auch eine sofort eingereichte Kündigungsschutzklage des Familienvaters brachte kein für ihn besseres Ergebnis. Merke: Bei Betrug – und nichts anderes ist Lohnfortzahlungsbetrug – verstehen auch die Arbeitsgerichte keinen Spaß!

Über den Autor: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache aktiv.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeMitarbeiter­beobachtung wurde ohne Ein­schränkung zu unserer vollsten Zu­frieden­heit an vier Be­obachtungs­tagen durchgeführt. Aus der schriftlichen und der Bild­doku­men­tation wird deutlich, dass hier echte Profis tätig sind.
S. Mesner, Herne
KundenstimmeWir bedanken uns für ihre hohe Einsatz­bereitschaft, die letztlich zum Erfolg in unserer Sache geführt hat und können Sie guten Gewissens weiter empfehlen. Viele Grüße
Ilona C. , Bad Bramstedt
KundenstimmePrädikat besonders wertvoll. Ein ausgewogenes Detektiv-Team stand uns kurzfristig zur Verfügung. Alles recht Patent und exklusiv gesteuert. Ein Team. Ein Ziel. Ein Erfolg.
Dr. Robert F., Basel
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.