Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 04. Juni 2013 entschieden, dass die heimliche Überwachung von Zielpersonen mittels eines GPS-Empfängers für Detektive und deren Auftraggeber strafbar ist!!
Weiter lesen...Nach neuestem Urteil des BGH sind die Detektivkosten erstattungsfähig, die sich auf notwendige und zulässige Ermittlungsmethoden beziehen: Kriterien, die bei der Detektei Lentz® gewährleistet sind.
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