Marcus Lentz‘ Ansicht wird von FBI-Agent bestätigt

Marcus Lentz, Geschäftsführer der Lentz® Gruppe, sieht den Einsatz von Lügendetektoren sehr kritisch. Dies wurde in einer unserer Pressemitteilungen vom März 2013 bereits ausgeführt. Diese Kritik wird nun von Joe Navarro, FBI-Agent und weltweit führender Experte für Verhaltensanalyse, also einem Profiler, bestätigt.

Für Marcus Lentz und seine Lentz Gruppe® ist es wichtig, als Ergebnis ihrer Ermittlungen den Auftraggebern Beweismittel an die Hand zu geben, die vor Gericht verwendet werden können. Es darf nicht sein, dass aufgrund eines Formfehlers oder nicht gerichtlich anerkannter Methoden der Mandant letztendlich mit “leeren Händen” dasteht. Da bei den Lügendetektoren eine signifikant hohe Fehlerquote von etwa 20% Prozent nachgewiesen wurde, gilt der Einsatz von Lügendetektoren in Deutschland als Beweismittel vor Gericht als unzuverlässig und wird deshalb auch nicht angeboten. Für Marcus Lentz ein entscheidender Grund, dem Lügendetektor kritisch gegenüber zu stehen und bei den Ermittlungen der Detektei Lentz® nicht einzusetzen. Marcus Lentz rät in Verdachtsfällen auf den Lügendetektor ganz zu verzichten und stattdessen mit Hilfe einer Detektei durch eine gezielte Observation/Beobachtung rechtlich zulässige Beweismittel zu beschaffen, die dann auch gerichtlich zulässig und entsprechend verwertbar sind.

Lügendetektoren in den USA
Im Gegensatz zu Deutschland sind in den USA die Lügendetektoren hinlänglich bekannt und eben auch anerkannt – und zwar sowohl aus amerikanischen Filmen als auch aus amerikanischen Einsätzen durch die Polizei, der Regierung, Arbeitgebern usw.: Da sitzt ein mutmaßlicher Täter verkabelt vor dem Ermittler und nach jeder Antwort schlagen Nadeln auf dem Papier aus. Fangen sie an, wie wild geworden hin und her zu sausen, dann lügt der Verdächtige. Dieses Gerät ist eigentlich ein Polygraf und wird nur im Volksmund „Lügendetektor“ genannt. Geübte Lügner, oder krankhafte Lügner, die ihre Lüge selbst als vermeidliche Wahrheit annehmen, können einen solchen Polygrafen recht problemlos überlisten.
Mit dem Erscheinen des Buches “Der kleine Lügendetektor” von Joe Navarro (mvg Verlag, 112 Seiten, 4,99 Euro) wird jetzt auch eine kritische amerikanische Stimme hinsichtlich des Einsatzes von Lügendetektoren laut. Joe Navarro war 25 Jahre lang FBI-Agent und dort für die Einheit “Verhaltensanalyse” tätig. Als Agent für Spionageabwehr und Terrorismusbekämpfung führte er insgesamt mehr als 10.000 Verhöre durch.

Grenzen der Lügendetektoren
Eine entscheidende Erkenntnis seiner Beobachtungen und Erfahrungen ist, dass es schwierig ist zu unterscheiden, ob bestimmte Verhaltensweisen die Folge einer Lüge oder allein des Stresses als bloße Folge des Verhöres sind. An der unzureichenden Differenzierung scheitern nach Meinung von Navarro sowohl die Menschen als auch die Lügendetektoren. Deshalb ist eine Grundvoraussetzung, um Täuschungen zu entlarven, das Verhör in einer entspannten Situation durchzuführen. Wer laut herumschreit oder im Verhör Druck macht, macht laut Navarro alles falsch. Zudem darf man sich laut Navarro nicht nur auf einzelne Verhaltensweisen verlassen, sondern muss auf Gesicht, Oberkörper, Arme, Beine und Füße gleichermaßen achten. In dem Buch “Der kleine Lügendetektor” hat Navarro 216 Gesten zusammengetragen, die während seiner FBI-Zeit gute Indikatoren für Nervosität, Unwohlsein, Täuschungen oder auch Authentizität waren. Dabei ist zu bedenken, dass bei Menschen mit hohem sozialen Status, oder bei chronischen Lügnern es entsprechend schwieriger ist, Täuschungen zu enttarnen, da diese Personen es gewohnt sind, Raum einzunehmen, beobachtet zu werden und entsprechend schnell ihre Reaktionen regulieren können.

Observationen statt Lügendetektoren
Diese Erkenntnisse und Stimmen aus den USA bestätigen die These von Marcus Lentz, nach der wichtige Entscheidungen aufgrund harter Fakten und nicht aufgrund ungenauer Analysen getroffen werden sollten. Seiner Meinung nach ist die gezielte, seriöse und kompetente Observation dabei die weitaus angebrachtere Ermittlungsmethode als der Einsatz von Lügendetektoren. Wie die entsprechende Observation bei der Detektei Lentz® im Detail aussieht ist nachzulesen auf dem Wirtschaftsportal der Detektei Lentz.

Über den Autor: Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.

In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Lizenz.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeLeider verlief unsere An­gelegen­heit anfangs nicht so positiv, mit der ersten Detektei die uns betreute. Wir suchten uns dann eine Neue, in diesem Fall die Lentz Gruppe und fühlten uns gleich pro­fess­ionell und gut betreut. Da wir nun die Unter­schiede aus eigener Erfahrung kennen, können wir sagen, dass bei der Lentz Gruppe echte Profis am Werk sind.
Joachim S., Köln
KundenstimmeWir sind höchst zufrieden. Die Ermittler haben sich der An­gelegen­heit mit einer hohen Präzision an­ge­nommen, die schnellen Wege gefunden und den Auftrag bravourös bearbeitet. Hoch­achtung und Respekt!
Günter K., Geschäftsführer, Hamburg
KundenstimmeFreundlich während der Telefon­gespräche, schnelle und kompetente Hilfe in unseren Firmen­belangen. Super Sache mit der WebAkte, dadurch wurde der Kommunikations­fluss optimiert und man konnte dem­ent­sprechend tag­gleich handeln, wenn er­forder­lich. Wir sind sehr zufrieden und sehr dankbar darüber uns für diese Detektei entschieden zu haben, denn hier waren wir in guten Händen.
Dr. Musa D., Düsseldorf
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.