GPS-Überwachung ist verboten und eine Straftat und das nicht nur in Deutschland…

Hierzu hat bereits im Jahr 2011 das Landgericht Lüneburg einen Präzedenzfall geschaffen. (Landgericht Lüneburg, Az. 26 Qs 45/111) und eine solche GPS-Überwachung als Straftat eingestuft.

Nun ist das gleiche auch in der Schweiz passiert.

In Basel hat eine Detektei ganz öffentlich damit geworben, dass sie die fragliche Person observieren oder auch mit Hilfe eines GPS-Peilsenders arbeiten würde. Preislich gesehen bestimmt eine sehr attraktive Methode, wenn man bedenkt, dass diese Detektei 150 Franken die Stunde für eine Observation und nur 70 Franken pro Tag für die GPS-Überwachung berechnet.

Die Detektei in Basel warb ganz öffentlich damit, dass sie durch die GPS-Überwachung ein genaues Bewegungsprofil erstellen könne, sodass nachvollziehbar sei, wann die fragliche Person wo genau war. Ungeachtet der Tatsache, dass dies überhaupt nicht stimmt (Ein GPS-Sender kann nur nachweisen, wo das Objekt sich befindet, an welchem der Sender montiert ist, aber niemals die zu überwachende Person selbst, wenn diese z.B. aus dem Auto aussteigt und sich zu Fuß entfernt!) Diese Überwachung, so die Baseler Detektei weiter, sei zwei Wochen möglich, da die Akkulaufzeit so lange anhält.

Dies ermittelte die Basler Zeitung und legte die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft Basel vor, welche empört darüber reagierte. Denn eine solche Überwachung greift stark in das Persönlichkeitsrecht eines jeden ein und verhindert die absolute Transparenz, welche das Datenschutzgesetz vorschreibt, d.h. dass jeder das Recht darauf hat, zu wissen, wer welche Daten über einen selber verarbeitet. Nicht einmal die Polizei kann eine solche Überwachung einfach so durchführen. Selbst die Polizeibehörden müssen eine richterliche Anordnung beantragen und abwarten, bevor sie zu solchen Maßnahmen greifen darf. Wie kann es dann erlaubt sein, dass eine Detektei eine solche Überwachung so öffentlich für Jedermann anpreisen und durchführen darf?

Richtig: Gar nicht.

Geht man nach Bund und Kanton befindet man sich diesbezüglich nicht einmal mehr in einer gesetzlichen Grauzone, sondern schon längst in der Illegalität. Laut dem Schweizer Strafgesetzbuch droht bei Widerhandlung sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Leider sind der Polizei in Basel jedoch die Hände gebunden. Es sei zwar dreist diese Überwachung zu bewerben, jedoch könne man nicht strafrechtlich gegen diese Detektei vorgehen, solange nicht eine Person gegen die Detektei Anzeige erstattet. Dies dürfte nun – nach der Presseveröffentlichung – nicht lange dauern, so die Einschätzung verschiedener Schweizer Juristen.

Auch in Deutschland werben noch immer zahlreiche Detekteien mit dieser verbotenen Art der Überwachung.

Detekteien die öffentlich mit verbotenen Überwachungsmethoden werben, können nicht seriös arbeiten und bringen nicht nur sich – sondern auch ihre Auftraggeber – unter Umständen in das Visier der Staatsanwaltschaften. Davon abgesehen, sind die so erlangten Beweise ohnehin nicht gerichtlich verwertbar und dürften dem Beweisverwertungsverbot unterliegen, so auch die Einschätzung mehrerer deutscher Juristen, die von uns zu diesem Thema befragt wurden.

Nach Einschätzung dieser Juristen kommt sogar ein Schadensersatz- und Unterlassungsanspruch der so überwachten Zielperson, nach §202a StGB. (Ausspähen von Daten) in Betracht. Ein Straftatbestand der in Deutschland immerhin mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden kann!!!

Man stelle sich also vor: Die Detektei bzw. deren Auftraggeber (also vielleicht Sie?!?) müssen der überwachten Zielperson eventuell Schadensersatzzahlungen leisten!!

Fazit:

Sie sollten also – in ihrem ureigenen Interesse – darauf achten, dass Sie nur Detekteien beauftragen, deren Arbeitsweise und Werbung mit den gesetzlichen Bestimmungen in Einklang zu bringen ist.

„Detekteien die mit einer solchen GPS Überwachung werben können nach diesem Verbot nur unseriös sein“, so die Einschätzung mehrerer  Juristen.

Über die Autorin: Luise Schäfer

Luise Schäfer

Nehmen Sie Kontakt auf.

Zurück zur Newsübersicht

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeDie Lentz Detektei ist sehr kompetent und arbeitet effizient. Das Detektivbüro ist sehr zu empfehlen.
Jesko Luciano, 60329 Frankfurt am Main
KundenstimmeIch bin sehr zufrieden mit dem privatrechtlichen Beschattungs­ergebnis und der Art und Weise der Erledigung und kann dieses Unternehmen vorbehaltlos empfehlen.
Merle W., Bergisch-Gladbach
KundenstimmeHier werden alle getroffenen Zusagen eingehalten und in jeglicher Hinsicht kompetent, transparent und seriös gearbeitet.
Walther K., Viernheim
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.