News im Dezember 2016

22. Dezember 2016

Neuer Höchststand bei Krankmeldungen – und Blaumachern

Neuer Höchststand bei Krankmeldungen – und Blaumachern

Wie sich Firmen gegen Lohnfortzahlungsbetrug wehren können

Laut aktuellem Regierungsbericht haben die krankheitsbedingten Fehlzeiten von Arbeitnehmern mit durchschnittlich 15,2 Tagen 2015 einen neuen Höchstwert erreicht.


15. Dezember 2016

BGH weicht Kündigungsschutz von Mietern auf – So können Mieter sich gegen falsche Eigenbedarfskündigungen wehren

BGH weicht Kündigungsschutz von Mietern auf - So können Mieter sich gegen falsche Eigenbedarfskündigungen wehren

So können Mieter sich gegen falsche Eigenbedarfskündigungen wehren.
Am Mittwoch entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) Mietern einer Immobilie wegen Eigenbedarfs kündigen können. „Das Urteil könnte unlauteren Geschäftspraktiken Vorschub leisten“ warnt Marcus Lentz, Geschäftsführer der bundesweit tätigen Detektei Lentz. Investorengemeinschaften können so den Kündigungsschutz von Mietern leicht umgehen. „Dagegen können sich Mieter nur wehren, wenn sie die Eigenbedarfsgründe des Eigentümers als falsch entlarven“, so Lentz weiter.


1. Dezember 2016

Lohnfortzahlungsbetrug: Wie geht man dagegen vor?

Lohnfortzahlungsbetrug: Wie geht man dagegen vor?

Dieses Problem haben fast alle Arbeitgeber: Manche Mitarbeiter melden sich häufiger krank als andere, oft an Tagen wie Montag oder Freitag. Gerade wenn so etwas häufiger passiert, bekommen solche Krankmeldungen bald ein „Gschmäckle“. Es steht die Frage im Raum, ob echte Erkrankungen der Grund für die Krankmeldungen sind, oder ob es vielleicht andere Gründe für den Ausfall gibt. 


1. Dezember 2016

Detektive als freie oder gebundene Ermittler

Detektive als freie oder gebundene Ermittler

Sie rennen durch Hinterhöfe, schlagen sich mit finsteren Typen, zücken auch mal die Waffe oder benutzen High-Tech-Waffen aus Geheimlaboren: In Fernsehserien und Kinofilmen werden Detektive gerne als Actionhelden dargestellt. Oder als stille Denker, die wie Sherlock Holmes in kürzester Zeit komplexe Zusammenhänge kombinieren.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.