Neuer Höchststand bei Krankmeldungen – und Blaumachern

Wie sich Firmen gegen Lohnfortzahlungsbetrug wehren können

Bild: Detektiv-Lohnfortzahlungsbetrug

Laut aktuellem Regierungsbericht haben die krankheitsbedingten Fehlzeiten von Arbeitnehmern mit durchschnittlich 15,2 Tagen 2015 einen neuen Höchstwert erreicht. Die Personalausfälle verursachen jährlich Kosten in Milliardenhöhe. Keine Frage: Krank sein ist menschlich und wer krank ist, hat ein Recht darauf, sich zuhause auszukurieren. Aber: „Leider gibt es auch viele Arbeitnehmer, die einfach regelmäßig blaumachen“, weiß Marcus Lentz, Geschäftsführer der bundesweit tätigen Wirtschaftsdetektei Lentz. „Und das kann für Unternehmen richtig teuer werden.“ Wenn also der Verdacht besteht, dass ein Mitarbeiter seine Krankheit nur vortäuscht, muss sich die Firma Gewissheit verschaffen. „Doch Chefs sollten nie auf eigene Faust ermitteln“, warnt Lentz, „sondern sich professionelle Unterstützung suchen, um die Betrüger rechtswirksam zu überführen.“

Schäden in Milliardenhöhe

Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital eines jeden Unternehmens. Besonders deutlich wird dies, wenn sie ausfallen: Den aktuellen Zahlen des Regierungsberichts zum „Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit‘ für 2015 verursachten insgesamt 587,4 Millionen krankheitsbedingte Fehltage der deutschen Wirtschaft Kosten in Höhe von rund 64 Milliarden Euro. Prinzipiell muss dennoch gelten: „Mitarbeiter, die krank sind, sollten sich in Ruhe zuhause auskurieren können“, so Ermittlungsexperte Marcus Lentz. „Auch im Interesse des Arbeitgebers und der Kollegen – das reduziert Ansteckungsgefahr und Ausfalldauer“. Leider gibt es auch Fälle, in denen Mitarbeiter nicht wirklich krank sind sondern schlichtweg blaumachen. Gerade im Winter scheint es mit der Ehrlichkeit zu hapern: Einer Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals geld.de (2014) zufolge verschaffen sich mehr als zwei Millionen Deutsche jedes Jahr so ein bisschen zusätzlichen Urlaub. Auf Kosten von Arbeitgebern und Kollegen: Durch das „Krankfeiern“ entsteht laut Berechnungen des Vergleichsportals jährlich ein Gesamtschaden in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro.

Blaumachen ist kein Kavaliersdelikt

Aus langjähriger Erfahrung weiß Marcus Lentz: „Viele Arbeitnehmer besitzen trotzdem keinerlei Unrechtsbewusstsein und betrachten Blaumachen als Kavaliersdelikt.“ Doch insbesondere für kleine und mittlere Betriebe können derartige Ausfälle ein großes Problem darstellen: Der Kranke hat Anspruch auf Lohnfortzahlung, gleichzeitig muss Personal umdisponiert und bei einem längeren Ausfall eventuell sogar eine Ersatzkraft angestellt werden. „Die Firma zahlt somit doppelt und dreifach“, erläutert der Wirtschaftsdetektiv. „Wirken sich die Personalausfälle negativ auf die Servicequalität aus oder Liefertermine platzen, kann das sogar den guten Ruf eines Unternehmens schädigen.“ Liegt also bei häufiger Abwesenheit eines Mitarbeiters der Verdacht nahe, dass die Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht wird, sehen sich viele Firmen irgendwann gezwungen zu handeln. Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: „Blaumachen“ erfüllt den Straftatbestand des Lohnfortzahlungsbetruges und kann drastische arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Fliegt die Täuschung auf, hat der Arbeitgeber die Wahl zwischen einer Abmahnung, einer ordentlichen Kündigung und gar einer fristlosen Kündigung.

Präventions- und Detektivarbeit hilft gegen „Blaumacheritis“

Natürlich ist Vorsorge besser als Nachsorge: Ein gutes Betriebsklima ist wichtig, um Mitarbeiter zu motivieren. „Kommt es trotzdem zu vermehrten und verdächtigen Personalausfällen, ist es wichtig, konsequent gegen Blaumacher vorzugehen“, weiß Marcus Lentz. Um die falschen Kranken zu überführen sollten Arbeitgeber aber immer eine professionelle Detektei zu Hilfe ziehen. „Mit eigenen Ermittlungen bewegen sich Unternehmer immer in einer Grauzone, können sich unter Umständen aber auch strafbar machen“, gibt der Ermittlungsexperte zu Bedenken. Oder – schlimmer noch – die „Bespitzelung durch den Chef“ wird entdeckt und der Betrüger gewarnt. Darüber hinaus halten viele der vermeintlichen Beweise wie GPS-Überwachung oder Tonaufnahmen vor Gericht nicht stand. Speziell geschulte, ZAD-geprüfte Detektive kennen hingegen die rechtlichen Anforderungen genau und liefern Unternehmen durch diskrete Observierung gerichtsfestes Beweismaterial. „Wir konnten in etwa 90 Prozent aller Fälle den Lohnfortzahlungsbetrug nachweisen“, so Lentz. Die Arbeit einer Detektei erspart der Firma nicht nur weitere Ausfallskosten sondern wirkt auch präventiv: „Werden Betrüger zur Verantwortung gezogen, schreckt das auch Nachahmer ab“, schließt der Wirtschaftsdetektiv.

 

Weitere Informationen finden Sie unter http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/

Über die Autorin: Luise Schäfer

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