Trennungsunterhalt: Bezieher darf Beziehungsstatus nicht verschweigen

Warum eine neue Liebe teuer werden kann

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Wer einmal einen Rosenkrieg durchgestanden hat, ist meist froh, wenn Trennung oder Scheidung endlich bewältigt sind. Trotzdem ist das Thema noch längst nicht überstanden – falls nämlich einer dem anderen Unterhalt zahlen muss. „Erhält ein Ex-Partner vom anderen Unterhalt, muss er diesem, nach geltender Rechtsprechung unaufgefordert eine Veränderung seines Beziehungsstatus‘ mitteilen“, weiß Marcus Lentz, Chefermittler und Mediator der Detektei Lentz GmbH & Co. KG. Wird ein neues, eheähnliches Verhältnis verschwiegen, ist nicht nur der Anspruch auf Unterhalt verwirkt. „Ein solches Fehlverhalten ist unter Umständen strafbar“, warnt der erfahrene Detektiv.  

Er musste in rund 20 Jahren Ermittlungstätigkeit immer wieder feststellen: Viele erliegen der Versuchung, den größtmöglichen, finanziellen Vorteil aus einer Trennung oder Scheidung zu ziehen – und schrecken dabei auch nicht vor Lügen und Betrug zurück. Der geprellte Ex hat bei Verdacht von Unterhaltsbetrug nur eine Chance, zu seinem Recht zu kommen: Durch seriöse Ermittlung gerichtsfester Beweise.

Beziehungsstatus entscheidend

Ist eine Ehe zerrüttet und das Paar trennt sich, hat der Partner mit dem geringeren Einkommen häufig Anspruch auf Trennungsunterhalt. Auch nach der Scheidung hat der besser verdienende Partner die Pflicht, den anderen eine Zeitlang zu unterhalten. Dessen Anspruch verringert sich aber oder erlischt ganz, wenn er in einer neuen Beziehung lebt, erläutert Marcus Lentz. Er kann Betroffene nur davor warnen, wahrheitswidrige Angaben über den Beziehungsstatus zu machen: Wer eine langjährige Affäre vor Gericht verschweigt und somit fälschlicherweise Unterhalt vom finanzstärkeren Ex-Partner zugesprochen bekommt, macht sich strafbar.  „Vor Gericht stehen beide Eheleute unter der prozessualen Wahrheitspflicht“, erläutert der Privatermittler. Im Wortlaut schreibt §138 der Zivilprozessordnung  vor: „Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben“. Kommt nachträglich ans Licht, dass einer der beiden Partner bei der Frage nach einer außerehelichen Beziehung gelogen hat, ist nicht nur der Unterhaltsanspruch verwirkt. „Da es sich um eine Falschaussage handelt, muss mit einer Strafanzeige wegen Prozessbetrugs gerechnet werden“, ergänzt Marcus Lentz.

Liebe ändert alles

Das Gleiche gilt während der Dauer des Unterhaltsbezugs: Bei einer erneuten Heirat erlischt der Unterhaltsanspruch sofort. Will der finanzschwächere Partner nach der Scheidung eine neue Beziehung eingehen, müssen die Unterhaltszahlungen immerhin neu bewertet werden. Zwar gilt: Dem Ex muss deshalb nicht gleich jedes Date angezeigt werden. Wohnt ein Paar aber seit ein bis zwei Jahren zusammen, wird die Beziehung bereits als „nichteheliche Lebensgemeinschaft“ eingestuft – mit der Folge, dass Unterhaltsansprüche verwirkt oder reduziert werden. „Allerdings kann dies auch der Fall sein, wenn die Frischverliebten keine gemeinsamen vier Wände bewohnen. Indizien hierfür sind etwa gemeinsam gebuchte Urlaube oder gemeinsame Teilnahmen an familiären Veranstaltungen“, warnt Marcus Lentz. Nach seiner Erfahrung ist allerdings in der Regel wenig geneigt, auf eine Veränderung der Lebensumstände hinzuweisen, wer Unterhalt vom Ex bekommt. Will der geprellte Ex-Partner die junge Liebe aber nicht „mitfinanzieren“, bleibt ihm nur die Möglichkeit, den Betrug gerichtsfest nachzuweisen.

Keine eigenen Ermittlungen!

Dabei rät Marcus Lentz Betroffenen dringend von Alleingängen ab: „Wer Ermittlungen auf eigene Faust anstellt, kann dabei unwissentlich schnell rechtliche Grenzen überschreiten und sich damit selbst strafbar machen. Außerdem sind unrechtmäßig zustande gekommene „Beweise“ meist untauglich und werden vor Gericht nicht anerkannt.“  Er empfiehlt Getrennten oder Geschiedenen mit einem entsprechenden Verdacht gegen ihren Ex-Partner, sich unbedingt an erfahrene Ermittlungsprofis zu wenden: Eine seriöse Detektei erkennt man beispielsweise an entsprechenden Zertifizierungen von ZAD oder TÜV, einer soliden Ausbildung und dem Einsatz von ausschließlich fest angestellten Mitarbeitern. „Bei Unterhaltsbetrug gelingt es in der Regel, innerhalb von vier bis sechs Einsatztagen eine ausreichende Beweislage zu dokumentieren“, betont Marcus Lentz. Lässt sich der Unterhaltsbetrug nachweisen, ist der Geschädigte nicht nur seine Zahlungsverpflichtung los, sondern kann zu Unrecht gezahlten Unterhalt auch zurückverlangen. Dem anderen droht dagegen eine Strafanzeige wegen Betrugs (§263 StGB.). Dieser Straftatbestand ist nämlich immer dann erfüllt, wenn jemand einer Person absichtlich die Unwahrheit sagt oder etwas vortäuscht, oder verschweigt und sich damit einen materiellen Vorteil verschafft.

Über den Autor: Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.

In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Lizenz.

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