News im Mai 2018

1. Mai 2018

Stalking, oder ‚Fan Liebe‘? Detektive unserer Detektei können helfen!

Stalking, oder ‚Fan Liebe‘? Detektive unserer Detektei können helfen!

Fans die ‚ihren‘ Star permanent heimlich fotografieren schon nicht mehr okay (§22 KunstUrhG). Fans die ihrem Star auf Schritt + Tritt folgen, könnten sich sogar der Nachstellung (§238 StGB.) strafbar machen.


1. Mai 2018

Der Wonnemonat Mai – Hochsaisson für Heiratsschwindler und -schwindlerinnen

Der Wonnemonat Mai – Hochsaisson für Heiratsschwindler und -schwindlerinnen

Wenn einsame Herzen umschmeichelt werden, setzen Hirn und Verstand häufig aus. Man will glauben, was einem gesagt und geschrieben wird. Doch bevor das böse Erwachen kommt, sollte man bei geringstem Zweifel lieber auf Nummer sicher gehen und die Wahrheit durch eine professionelle TÜV zertifizierte Detektei herausfinden. Und keine Sorge, auch wenn es schmerzt, man ist nicht „selbst schuld“, die Online-Betrüger sind echte Profis.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.