Glossar: Beschattung von Personen

Beschattung von Personen

Beschattung bedeutet unauffälliges, aufmerksames Beobachten einer Person, eines Objekts oder auch einer Sachlage. Der Begriff ist umgangssprachlich und gründet auf der Vorstellung, jemandem zu folgen oder stets in der Nähe von etwas zu bleiben ‚wie ein Schatten‘. Wird die Beschattung durch die Polizei oder einen Detektiv durchgeführt, spricht man von Observation. Denn diese sogenannte Wahrnehmungsdienstleistung beinhaltet neben der reinen Beschattung, also dem diskreten Beobachten und konsequenten ‚Dranbleiben‘, etliche weitere Aufgaben, darunter etwa das genaue Dokumentieren der Beobachtungs- und Ermittlungsergebnisse. 

Bei einer legal durchgeführten Observation durch einen Privatdetektiv muss immer ein rechtlich relevanter Grund vorliegen, etwa ein konkreter Verdacht auf ein Betrugsdelikt oder eine Straftat. Die Personenbeschattung aus reiner Neugierde oder Spaß, z. B. weil jemand gern wüsste, wohin die Nachbarin so spät abends noch geht oder was seine Mitarbeiter in ihrer Freizeit treiben, stellt hingegen eine Verletzung der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte dar und ist darum unzulässig. Aus diesem Grund wird jede seriöse Detektei sich im Vorfeld einen genauen Überblick über die (Hinter-)Gründe des Falls verschaffen und die Motive für die Beschattung prüfen. Stellt sich beim persönlichen Beratungs- und Aufklärungsgespräch heraus, dass der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse an den Ermittlungsergebnissen hat, kann die Observation rechtssicher durchgeführt werden.

Beschattung von Personen – Wer hat ein berechtigtes Interesse?

Die Beschattung einer Person durch eine Privatdetektei ist bei berechtigtem Interesse zulässig. Sie darf unter anderem durchgeführt werden bei:

  • Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug oder Schwarzarbeit, 
  • Verdacht auf Vertragsverletzungen, unlauteren Wettbewerb, Insolvenzverschleppung, Patent- oder Urheberrechtsverletzungen, 
  • Verdacht auf Wirtschaftskriminalität im Unternehmen (z. B. Datendiebstahl, Werksspionage),
  • Verdacht auf Versicherungsbetrug,
  • Verdacht auf Unterhaltsbetrug, Verletzung des Erbrechts oder Eherechts (z. B. Observation des Ehe- oder Expartners oder eines angeblichen Erben).

Ob die Beschattung einer Person durch eine Detektei zulässig ist, muss immer für den Einzelfall geprüft werden. Wenn Zweifel hinsichtlich der Rechtssicherheit bestehen, ist es unbedingt empfehlenswert, sich zusätzlich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Kommt auch dieser zum Ergebnis, dass ein berechtigtes Interesse im Sinne des Gesetzgebers vorliegt, kann die Observation sowohl innerhalb Deutschlands als auch europaweit oder weltweit erfolgen. Bestätigt sich der zugrundeliegende Verdacht, lassen sich die Ergebnisse einer rechtssicher durchgeführten Beschattung auch bei einem Rechtsstreit oder vor Gericht verwenden.

Ablauf einer Beschattung

Bei einer Beschattung kann der Observant verschiedene Mittel und Methoden nutzen, darunter Foto- und Videokameras. In allen Fällen ist zur professionellen Beschattung, oder Observation, wie der Fachbegriff eigentlich lautet, einer Person, oder einer Sache, also zum Beispiel eines Gebäudes, ein Team von zwei bis sechs Detektiven erforderlich, die gleichzeitig und/oder – je nach Observationstaktik – in Schichten arbeiten. Nach der Beschattung erhält der Auftraggeber einen umfassenden Tätigkeitsbericht und eine Dokumentation der ermittelten Ergebnisse. Liegen nach der Beschattung klare Beweise für die vermutete Straftat bzw. das Delikt vor, kann der Auftraggeber diese zur rechtlichen Durchsetzung seiner Ansprüche oder Forderungen nutzen. Oft geht es dabei um viel Geld und/oder wichtige Entscheidungen, z. B. eine Scheidung, die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, eine Unterhaltsklage, das Eintreiben von Schulden oder das Einleiten polizeilicher Maßnahmen zur Strafverfolgung.

Sollte sich der Grundverdacht nicht bestätigen, profitieren alle Beteiligten von der Diskretion der Ermittlungen. Durch die Unauffälligkeit der Beschattung kann z. B. vermieden werden, dass der Ruf eines zu Unrecht Verdächtigten beschädigt oder das Betriebsklima im Unternehmen vergiftet wird.



Über die Autorin: Shannon Schreuder

Shannon Schreuder

Shannon R. Schreuder, Jahrgang 1993, ist seit 2012 in unserem Team tätig. Die gelernte KFZ-Mechatronikerin absolvierte nach ihrem Fachabitur die Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin – IHK und verfügt über eine mehrjährige Observationserfahrung im In- und Ausland; darunter auch bei komplexen Einsätzen in Ghana, Japan, Neuseeland und den Vereinigten Staaten und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.) und geprüfte Qualitätsmanagementfachkraft – TÜV.
In ihrer Freizeit verbringt sie viel Zeit beim Wakeboarden und Motorradfahren mit ihrem Ehemann.

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Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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