Schriftvergleichung dient der Urheberidentifizierung einer in Frage stehenden Handschrift. Durch Schriftvergleichung können z.B. Unterschriftsfälschungen oder Testamentsfälschungen nachgewiesen werden. Auch die Urheberidentifizierung von Anonymschreiben gehört in das Fachgebiet der Schriftvergleichung.
Der Begriff ‚Schriftvergleichung‘ wird meist als synonymer Begriff für die ‚forensische Handschriftenvergleichung‘ oder ‚forensische Schriftgutachten‚ verwendet. Da im Fachgebiet der ‚Schriftvergleichung‘ Handschriften nicht nur verglichen werden, hat sich auch der Begriff der ‚forensischen Handschriftenuntersuchung‘ eingebürgert.
Auch die ‚Schriftexpertise‘ ist ein synonymer Begriff, der die Untersuchung von Handschriften durch Schriftsachverständige meint.
Ähnliche Begriffe sind auch
Schriftuntersuchung
Handschriftenuntersuchung
Schriftanalyse
Handschriftenanalyse
wobei es hier Überschneidungen zu anderen Bereichen gibt.
Schriftvergleichung als Teil der Kriminalistik
Die Schriftvergleichung ist als Teil der Kriminalistik der Kriminaltechnik zuzuordnen.Schriftsachverständige erstellen forensische Schriftgutachten. Ein Sachverständigengutachten ist ein Beweismittel vor Gericht.
Für den Historiker ist der ‚Schriftvergleich‘ eine wichtige Methode der Urkundenkritik. Mehr zum Thema Schriftgutachten auf unserer Sonderseite.
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