Detektei bei Untreue in Frankfurt im Einsatz – macht das Sinn?

(Sonderseite Untreue in Frankfurt im Einsatz ist langjähriges Einsatzgebiet unserer Detektei)

Detektei bei Untreue in Frankfurt im Einsatz – macht das Sinn?
Sie suchen eine Detektei in Sonderseite Untreue in Frankfurt im Einsatz? Sie finden in uns einen strategischen Partner. Einzigartig effizient im Handeln, zertifiziert nach DIN SPEC 33452 für „geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen“ und nach DIN ISO 9001:2015, bieten wir unseren Unternehmens- und Privatkunden höchste Qualitätsstandards. Für Sie. Vor Ort. Überall.

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(montags – samstags jeweils 09-17 Uhr)

Der frühzeitige Nachweis, ehelicher Untreue kann in vielerlei Hinsicht nützlich sein.

Der frühzeitige Nachweis, ehelicher Untreue kann in vielerlei Hinsicht nützlich sein.

Einsatz unserer Detektei bringt emotionale Klarheit!
Die andauernde Ungewissheit, ob man vom eigenen Partner betrogen wird oder nicht, kann auf Dauer für die eigene Psyche und damit für die Gesundheit schädlich sein.

Daher empfehlen auch Psychologen: Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.

Jede Art von Klarheit – egal wie das Ergebnis aussieht – ist besser, als das Leben in einer Scheinwelt, die früher oder später doch zerplatzen wird.

Daher macht der Einsatz unserer qualifizierten Frankfurter Detektei in jedem Fall Sinn, um Unklarheiten zu beseitigen und eventuell auch falsche Verdachtsmomente zu widerlegen und der Partnerschaft durch das so gewonnene Vertrauen eine faire, neue Chance zu geben.

Managementsystem zur professionellen, nachhaltigen Unternehmensführung einer Detektei und der Einhaltung aller Qualitäts- und Datenschutz­bestimmungen.

Zertifiziert für geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privat­ermittlungen unserer Detektive.

Wir sind angeschlossen an die Internationale Kommission der Detektivverbände (IKD) und verfügen hierdurch über weltweite Kontakte.

Wir sind, über die Mit­glied­schaft unserer beiden Geschäfts­führer, Mit­glied im Bundes­verband des Detektiv und Ermittlungs­gewerbe e.V.

Unser Sach­verständiger für das De­tek­tei-/­Be­wach­ungs­gewerbe ist Senior-Mit­glied im Bundes­verband Deutscher Sach­ver­ständiger und Fach­gut­achter e.V.

Die jährliche Zertifizierung unserer Managementsysteme findet an unserem Hauptsitz, sowie in unserer zentralen Verwaltung statt; wobei unsere Managementsysteme an allen Standorten angewandt werden.

Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeIn einer augen­scheinlich aussichts­losen Situation, konnten die vier Detektive ein schier unglaubliches Ergebnis erzielen. Das wäre auch sechs Sterne Wert!!!!
Wilhelm R., Leipzig
KundenstimmeSelten sieht man einen so derart guten Dienstleister, der sich mit Herz einsetzt. Sehr engagiert, professionell und mitfühlend und ist auch nach Abschluss für einen da. Kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen! Note 1*. Alles Gute
Jürgen Harms, Berlin
KundenstimmeFreundlich während der Telefon­gespräche, schnelle und kompetente Hilfe in unseren Firmen­belangen. Super Sache mit der WebAkte, dadurch wurde der Kommunikations­fluss optimiert und man konnte dem­ent­sprechend tag­gleich handeln, wenn er­forder­lich. Wir sind sehr zufrieden und sehr dankbar darüber uns für diese Detektei entschieden zu haben, denn hier waren wir in guten Händen.
Dr. Musa D., Düsseldorf
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Aktuelles + Informatives aus unserer Detektei in Sonderseite Untreue in Frankfurt im Einsatz

News der Detektei Lentz

Detektiv gesucht? Wie finde ich den Richtigen?

01. April 2024

Detektiv gesucht? Wie finde ich den Richtigen?

Diese Frage ist wahrlich nicht einfach zu beantworten. Aber wir wollen uns heute dieser Frage ausführlich widmen und Ihnen Entscheidungshilfen an die Hand geben, damit auch Sie den richtigen Partner finden, um ihre Probleme beweiskräftig zu klären.


 

Privatermittler bei partnerschaftlicher Untreue als Beweisnothelfer

01. April 2024

Privatermittler bei partnerschaftlicher Untreue als Beweisnothelfer

In einer Beziehung kann der Verdacht auf Untreue schwerwiegende Auswirkungen haben. Oftmals fehlt jedoch der konkrete Beweis, um die Vermutungen zu bestätigen oder zu widerlegen.


 
Ausbildung zum Privatermittler
Der Business Talk am Ku’damm im Gespräch mit Shannon Schreuder + Marcus Lentz. Welche Ausbildungsmöglichkeiten für Privatermittler gibt es in Deutschland und warum ist die Ausbildung vor Berufsaufnahme existentiell wichtig?
Privatdetektive im Einsatz
Der Business Talk am Ku’damm im Gespräch mit Shannon Schreuder. Was tun Privatdetektive überhaupt; welche Mandate werden betreut und welcher Rechtsrahmen besteht für Privatdetektive in Deutschland…
Wirtschaftsdetektive im Einsatz
Der Business Talk am Ku’damm im Gespräch mit Marcus Lentz. Was macht ein Wirtschaftsdetektiv und welche Auftragsmandate werden betreut? Warum ist Rechtskenntnis für einen Wirtschaftsdetektiv eklatant wichtig?

Fremdgehen in Frankfurt – wer ist am untreusten?

Nach einer Analyse des Online-Portals seitensprung-fibel.de gehen die meisten Menschen in Hamburg und Düsseldorf fremd.

Auf Platz drei landete die bayerische Landeshauptstadt München, gefolgt von Potsdam und Berlin.

Rechner man die Landeshauptstädte aber raus und schaut auf die restlichen Städte, liegt der Firmensitz unserer Detektei Frankfurt am Main beim Fremdgehen unangefochten auf Platz 1.

Ein Trend, der sich auch auf die Bundesländer insgesamt ausdehnt: In den alten Bundesländern wird häufiger fremdgegangen, als in den neuen - vor allem in Nordrhein-Westfalen und Hessen.

Treue: Gehen Männer wirklich häufiger fremd als Frauen?

Männer sind untreu und Frauen treue Seelen? Was eine britische Studie über Untreue herausgefunden hat:

Der Psychologe Rafael Wlodarski von der Universität Oxford hat in Untersuchungen herausgefunden, dass Männer nicht automatisch das untreue Geschlecht sind - und Frauen nicht das treue.

Sondern?

Beide Geschlechter geraten gern auf Abwege. Es komme nicht darauf an, ob man als Mann oder Frau geboren wurde, sondern welcher Verhaltensgruppe man in Bezug auf Partnerwahl und Fortpflanzung angehöre, sagen die Forscher. Die eine Gruppe ist gern treu, die andere sexuell freizügiger.

Also sind Männer und Frauen gleich treu oder untreu?

Nicht ganz. Die Gruppe der Männer, die gern fremdgeht, ist etwas größer als bei den Frauen. Das Verhältnis bei den Männern liegt bei 57% die zur Untreue neigen zu 43% die monogam leben. Bei den Frauen sind es 47% die zur Untreue neigen zu 53% der monogamen Frauen.

Wirklich überraschend ist das nicht.

Nein. Aber das Klischee des notorisch fremdgehenden Mannes ist damit erstmal zerstört.

Untreue ist in Frankfurt und ganz Hessen nach wie vor einer der häufigsten Scheidungsgründe!

Die wenigsten wissen: Untreue in der Ehe kann den Unterhalt kosten!

Bild: Frankfurter-Detektive-ermitteln-bei-Untreueverdacht

Was die wenigsten wissen, Untreue in der Ehe kann – auch nach Jahren – den Unterhalt kosten.

Notorische Fremdgänger, die „mehrfache intime Beziehungen zu wechselnden Partnern“ aufnehmen, müssen hingegen mit massiven finanziellen Einbußen beim Unterhalt rechnen, urteilte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil (BGH IVb ZR 348/81). „Ein schwerwiegendes, eindeutig bei einem Partner liegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn sich ein Ehegatte gegen den Willen des anderen einem anderen Partner zuwendet, so die Richter. Dazu kann es bereits genügen, eine auf Dauer angelegte intime Beziehung mit einem neuen Partner aufzunehmen; ob das neue Paar zusammenwohnt oder ob die Eheleute auch während der Affäre weiter unter einem Dach leben, ist dabei irrelevant.

Zieht einer der beiden Eheleuten tatsächlich aus, ist es dem einen oder anderen Amtsrichter sogar völlig egal, ob er sich bei seiner neuen Gespielin einquartiert oder lediglich eine „Wohngemeinschaft mit einem guten Kumpel“ gründet. Der ausgezogene Partner gefährdet dadurch seine Unterhaltsansprüche. Grund: Auch ein Zusammenleben ohne sexuelle Kontakte ist ausreichend, weil durch eine intensive freundschaftliche Beziehung die geistig-seelische Ehegemeinschaft aufgehoben wird, urteilten zum Beispiel die Richter am Kammergericht Berlin (Az. 19 UF 1296/88).
Eine Ehefrau verwirkt auch ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt komplett, wenn sie das bei einem außerehelichen Geschlechtsverkehr entstandene Kind ihrem Ehemann als eigenes unterschiebt und einen versuchten Prozessbetrug zu seinem Nachteil begeht. Das gilt auch dann, wenn die Ehe mehr als 30 Jahre andauerte
(OLG Hamm, Beschluss v. 09.03.2015, 8 UF 14/14)

Einige weitere Urteile zeigen, es gibt viele Fallstricke beim Unterhalt:

Danach ergibt sich folgendes:

  • Die Inanspruchnahme des Ehemannes auf Unterhalt ist grob unbillig wenn die Ehefrau gegen seinen Willen der Prostitution nachgeht (OLG Schleswig).
  • Wenn eine Frau Mann und Kinder verlässt und mit einem anderen Mann eine intime Beziehung aufzunehmen, kann ihr der Unterhalt wegen grober Unbilligkeit versagt werden (OLG Schleswig),
  • Eine Frau, die nach fast 30jähriger Ehe, nachdem die gemeinsamen Kinder erwachsen sind, „mutwillig aus einer – durchschnittlich verlaufenen – Ehe ausgebrochen ist“ und mit einem anderen Partner zusammenlebt, hat ihren Unterhaltsanspruch verwirkt; denn: schwerwiegende schuldhafte Eheverfehlungen, die eindeutig zum Scheitern der Ehe geführt haben, rechtfertigen eine Versagung des Unterhalts (OLG Hamburg).
  • Wenn eine Ehefrau mit minderjährigen ehelichen Kindern und einem anderen Mann in der ehelichen Wohnung zusammenlebt, verliert sie ihren Unterhaltsanspruch. Paragraph 1579, Absatz 2, der ihr den eigenen Unterhaltsanspruch jedenfalls für die Zeit der Kindererziehung lassen will, ist verfassungswidrig (Familiengericht Pinneberg),

Fazit:

In fast allen Fällen liegt die Beweislast beim Unterhaltspflichtigen. Es empfiehlt sich daher Frühzeitig ein kompetentes Duo aus Familienrechtsanwalt und Detektiv zu engagieren, um die notwendigen Beweise zu erarbeiten und der – oftmals jahrelangen – Unterhaltspflicht zu entgehen, oder die Unterhaltspflicht zumindest signifikant zu mindern.

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.