Als gerichtserfahrene Zeugen vor Gericht: unsere Frankfurter Detektive!

(Sonderseite Zeuge vor Gericht ist langjähriges Einsatzgebiet unserer Detektei)

Als gerichtserfahrene Zeugen vor Gericht: unsere Frankfurter Detektive!
Sie suchen eine Detektei in Sonderseite Zeuge vor Gericht? Sie finden in uns einen strategischen Partner. Einzigartig effizient im Handeln, zertifiziert nach DIN SPEC 33452 für „geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen“ und nach DIN ISO 9001:2015, bieten wir unseren Unternehmens- und Privatkunden höchste Qualitätsstandards. Für Sie. Vor Ort. Überall.

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Die qualifizierte Aussage der Detektive unserer Detektei in Frankfurt ist ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit unserer hessischen Detektei. Detektive werden praktisch immer bei Beweisnotstand zur Beweisbeschaffung in vielerlei Bereichen eingeschaltet und häufig als ‚Ultima Ratio‘, also als letzte Lösung.

In ganz Norddeutschland erfolgt die Beauftragung unserer  Privatdetektive fast immer mit der Zielsetzung einen bestimmten Verdacht zu entkräften, oder eindeutig zu bestätigen und dann die notwendigen Beweise zu erarbeiten.

Für den Fall, dass diese ganz bestimmte Vermutung des Mandanten unserer Frankfurter Detektei bestätigt wurde, müssen die durch investigative Maßnahmen – also Recherchen, Ermittlungen und Beobachtungen – erarbeiteten Beweise nun in den allermeisten Fällen gerichtsverwertbare Beweise gesichert werden und zwar so, dass diese von den zahlreichen Hessischen Gerichten, also zum Beispiel hier in Frankfurt auszugsweise von dem

  • Amtsgericht Frankfurt
  • Arbeitsgericht Frankfurt
  • Landgericht Frankfurt
  • Oberlandesgericht Frankfurt
  • u.a.

wirklich anerkannt werden, belegbar sind und auch von dem gegnerischen Anwalt nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden können. In den allermeisten Fällen ist der schriftliche, minutiöse Tätigkeitsbericht unserer Detektive für das Gericht völlig ausreichend. Ähnlich wie ein ein Zeuge der Frankfurter Polizei im Strafprozess, hat ein Detektiv als Zeuge im Zivilprozess, also zum Beispiel wenn es um den Nachweis einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, oder eines Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall, oder um nicht genehmigte Nebentätigkeit, bzw. Schwarzarbeit geht, kein eigenes, persönliches Interesse am Prozessausgang. Er berichtet über seine eigenen Wahrnehmungen und tut dies

wertneutral und vorurteilsfrei

Daher gilt die Aussage unserer qualifizierten und gerichtserfahrenen Detektive in Hamburg und deren Aussage als unbefangen und glaubwürdig. Der Bildbeweis hingegen gilt vor vielen Gerichten nur stark eingeschränkt, da Bilder

  • häufig gegen die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen – u.a. §22 Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG.) – verletzen und
  • nach Einschätzung einiger hessischer Gerichte auch mit geeigneter Software (Photoshop o.ä.) manipulierbar sind und daher niederen Beweiswert haben

Immer öfter vertrauen Frankfurter Gerichte und deren Richter daher dem schriftlichen, minutiösen Tätigkeitsbericht unserer hessischen Detektive und – wenn dieser im Einzelfall nicht ausreichend ist – den Zeugenaussagen der eingesetzten Detektive unserer Frankfurter Detektei.

Alle Berichte unserer Privatermittler werden – vor Herausgabe an den Mandanten – von einem unserer eigenen Justiziare auf deren rechtliche Verwertbarkeit geprüft. Somit ist sichergestellt, dass die Berichte lückenlos, widerspruchsfrei und klar und verständlich sind und eigentlich keine Rückfragen, oder Zweifel zulassen.

Managementsystem zur professionellen, nachhaltigen Unternehmensführung einer Detektei und der Einhaltung aller Qualitäts- und Datenschutz­bestimmungen.

Zertifiziert für geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privat­ermittlungen unserer Detektive.

Wir sind angeschlossen an die Internationale Kommission der Detektivverbände (IKD) und verfügen hierdurch über weltweite Kontakte.

Wir sind, über die Mit­glied­schaft unserer beiden Geschäfts­führer, Mit­glied im Bundes­verband des Detektiv und Ermittlungs­gewerbe e.V.

Unser Sach­verständiger für das De­tek­tei-/­Be­wach­ungs­gewerbe ist Senior-Mit­glied im Bundes­verband Deutscher Sach­ver­ständiger und Fach­gut­achter e.V.

Die jährliche Zertifizierung unserer Managementsysteme findet an unserem Hauptsitz, sowie in unserer zentralen Verwaltung statt; wobei unsere Managementsysteme an allen Standorten angewandt werden.

Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeFreundlich während der Telefon­gespräche, schnelle und kompetente Hilfe in unseren Firmen­belangen. Super Sache mit der WebAkte, dadurch wurde der Kommunikations­fluss optimiert und man konnte dem­ent­sprechend tag­gleich handeln, wenn er­forder­lich. Wir sind sehr zufrieden und sehr dankbar darüber uns für diese Detektei entschieden zu haben, denn hier waren wir in guten Händen.
Dr. Musa D., Düsseldorf
KundenstimmeIch bin sehr zufrieden und fühlte mich gut aufgehoben und fair behandelt
Volker R., Heppenheim
KundenstimmeWir bedanken uns für ihre hohe Einsatz­bereitschaft, die letztlich zum Erfolg in unserer Sache geführt hat und können Sie guten Gewissens weiter empfehlen. Viele Grüße
Ilona C. , Bad Bramstedt
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Was muss der Detektiv im Zeugenstand? Was darf der Detektiv im Zeugenstand?

Bild: Detektiv-Zeuge-Zeuge-Detektiv

Im Gegensatz zu bestimmten Berufsgruppen, wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater, Priester, Ärzte usw. haben Detektive keinerlei Möglichkeit einer gerichtlichen Ladung als Zeuge nicht Folge zu leisten und die Aussage zu verweigern. Detektive haben in Deutschland die sog. „Jedermannsrechte“. Nicht mehr und nicht weniger.

Es ist die staatsbürgerliche Pflicht, dieser Ladung nachzukommen und wahrheitsgemäß auszusagen. Unsere Detektive sind alle in unserer Detektei fest Angestellt, als ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) professionell zweijährig ausgebildet und sind als Zeugen meist jahrelang gerichtserfahren, wissen um die Verfahrensweisen vor Gericht und wissen was von einem glaubwürdigen Zeugen erwartet wird und stehen Ihnen daher immer dann zur Verfügung, wenn der minutiöse, schriftliche Tätigkeitsbericht wider erwarten einmal nicht ausreichend ist.

Warum gilt ein Detektiv als glaubwürdiger Zeuge?

Der Richter wird den Detektiv zunächst zu seinen eigenen Wahrnehmungen befragen. Häufig bitten die Richter den Detektiv seine eigenen Einschätzungen zu den im schriftlichen Bericht geschilderten Sachverhalten mit eigenen Worten darzulegen. Dabei ist wichtig, dass

  • der Detektiv noch gute Erinnerungen an den Einsatz hat und
  • der Detektiv sich professionell verhält und als Zeuge niemals gegen die Interessen des Auftraggebers aussagt

Kein Detektiv unserer Frankfurter Detektei wird hierbei eine strafbare Falschaussage tätigen.

Der als Zeuge geladene Detektiv ist verpflichtet, seinen Eindruck wahrheitsgemäß zu schildern, nichts wegzulassen, oder nichts hinzuzufügen. Alternativ kann der Detektiv angeben, dass er sich über den Sachverhalt kein persöniches Urteil erlauben wolle. (eine solche, eher 'diplomatische' Antwort wird er geben, wenn die Schilderung seines persönlichen Eindrucks den Interessen des Mandanten eventuell zuwiderlaufen würde).

Bedingt durch die Tatsache, dass unsere Detektive alle als fest Angestellte in unserer Detektei tätig sind, d.h. ihr Gehalt völlig unabhängig vom Ausgang eines Auftragsmandats erhalten, gibt es keine Interessenskonflikte unserer Detektive. Ein Interessenkonflikt ist eine Situation, in der das Risiko besteht, dass sekundäre Interessen persönlicher oder institutioneller Art (also z.B. das Interesse bezahlt zu werden) die primären Interessen (also z.B. das Interesse der Wahrheitsfindung im Prozess) gefährden.

Was kostet die Zeugenaussage der Detektive vor Gericht?

Ihnen - als Mandant unserer Detektei - entstehen keine Kosten für diese Zeugenaussagen unserer Privatdetektive und Wirtschaftsdetektive. Unsere Ermittler erhalten lediglich die vom Gesetzgeber festgelegte Zeugenentschädigung für Verdienstausfall durch die Gerichtskasse.

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.